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Schuldspruch im Prozess um tote Frau in Frutigen

Schuldspruch im Frutigen-Prozess: Ein 57-jähriger Mann ist am Freitag in Thun zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und Brandstiftung verurteilt worden. Er soll seine Freundin umgebracht haben.

Agentur
sda
16.10.20 - 10:16 Uhr
Blaulicht
Schauplatz des Prozesses um eine tote Frau in Frutigen: Das Regionalgericht Oberland in Thun.
Schauplatz des Prozesses um eine tote Frau in Frutigen: Das Regionalgericht Oberland in Thun.
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Mann hat stets seine Unschuld beteuert. Schon zum Auftakt des Prozesses hatte er betont, er werde einen Schuldspruch nicht akzeptieren. Damit scheint klar, dass sich als Nächstes das bernische Obergericht mit dem Fall befassen muss.

Beweise hatte die Staatsanwaltschaft im Prozess nicht vorgelegt, dafür aber eine Reihe von Indizien. Der Beschuldigte soll seine Freundin demnach im Februar 2018 in Frutigen getötet haben.

Um Spuren zu verwischen, habe er danach die Wohnung der Frau in Brand gesetzt. Das alte Holzhaus brannte bis auf die Grundmauern nieder.

Der Verteidiger des Mannes hatte vor Gericht betont, es sei nicht erwiesen, dass die Frau vor dem Brand durch Gewalteinwirkung umgekommen sei. Den Brand habe die unter Drogen- und Medikamenteneinfluss stehende Frau womöglich selber verursacht, indem sie einen brennenden Joint habe fallen lassen.

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