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Verteidigung beantragt Rückweisung der Anklage

Die Verteidigung hat bei der Eröffnung des zweiten Verfahrens im Fifa-Komplex am Montag vor dem Bundesstrafgericht Rückweisung der Anklage beantragt. Sie argumentierte dabei mit den informellen Kontakten zwischen der Bundesanwaltschaft und der Fifa.

Agentur
sda
14.09.20 - 19:54 Uhr
Blaulicht

Diese verfälschten die Punkte, auf die sich die Anklage in diesem Verfahren stütze, sagte Patrick Hunziker, Anwalt des ehemaligen Fifa-Generalsekretärs Jérôme Valcke. Und sie hätten bereits dazu geführt, dass drei Bundesanwälte - unter ihnen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber - in den Ausstand treten mussten.

Hunziker kritisierte vor allem das Zusammentreffen der Daten des ersten Treffens zwischen Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino mit demjenigen der Hausdurchsuchung bei Valcke. Weiter nannte der Anwalt eine Reihe von Indizien, die für eine Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Fifa, die im vorliegenden Verfahren Zivilpartei ist, sprächen.

«Kollektive Amnesie»

Der Anwalt wies auf weitere Mängel in den verschiedenen Fifa-Verfahren hin, die vom Bundesgericht selbst festgestellt worden seien. Sollte das Gericht den Argumenten der BA folgen, würde es sich «an einer anomalen kollektiven Amnesie» mitschuldig machen", argumentierte Hunziker.

Der Anwalt bestritt auch die Rechtsgültigkeit der Beschwerden der Fifa. Denn deren Verjährungsfrist sei bereits abgelaufen. Informelle Kontakte mit der BA seit 2016 zeigten, dass die Fifa schon lange, bevor sie rechtliche Schritte einleitete, einen Verdacht gehegt habe.

Die BA wies die Anschuldigungen der Verteidigung zurück und lehnte die Anträge auf Rückweisung der Anklage, auf Aussetzung des Verfahrens und auf Annullierung der Beweise ab. Diese Gesuche fielen nicht in die Zuständigkeit des Gerichts oder seien bereits von den verschiedenen Instanzen abgelehnt worden.

Ein Abwesender

Valcke und der Präsident von Paris-St-Germain, Nasser Al-Khelaifi, müssen sich seit Montag vor dem Strafgerichtshof in Bellinzona verantworten. Der dritte Angeklagte, ein griechischer Geschäftsmann, erschien nicht vor Gericht. Als Grund gab er Herzprobleme an.

Das Bundesstrafgericht entschied jedoch, den Prozess weiterzuführen und über den Mann auch in Abwesenheit zu urteilen. Nach Ansicht der Richter in Bellinzona versuchte der Angeklagte, sich der Justiz zu entziehen.

Im laufenden zweiten Prozess im Fifa-Komplex geht es um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften und anderen Wettbewerben an von Nasser Al-Khelaifi und dem abwesenden Geschäftsmann vertretene Medienkonzerne. Valcke wird vorgeworfen, seinen Einfluss im Austausch gegen Vorteile ausgenutzt zu haben.

Den Angeklagten wird qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und Anstiftung dazu, Urkundenfälschung und passive Bestechung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte das Verfahren im März 2017 eröffnet.

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