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50-jähriger Gehilfe von Trick-Betrügern muss die Schweiz verlassen

Trick-Betrüger haben im Juni 2019 einer Seniorin 75'000 Franken abgenommen. Am Dienstag wurde ein Gehilfe der Bande vom Kreisgericht St. Gallen zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 50-jährige Deutsche muss die Schweiz verlassen.

Agentur
sda
21.07.20 - 14:24 Uhr
Blaulicht
Ein Mitglied einer Betrüger-Bande gab sich als Polizistin aus und bearbeitete eine 80-jährige Frau so lange, bis sie Geld von der Bank abhob. Ein 50-jähriger Deutscher, der das Geld abholte, wurde am Dienstag in St. Gallen wegen Gehilfenschaft zu…
Ein Mitglied einer Betrüger-Bande gab sich als Polizistin aus und bearbeitete eine 80-jährige Frau so lange, bis sie Geld von der Bank abhob. Ein 50-jähriger Deutscher, der das Geld abholte, wurde am Dienstag in St. Gallen wegen Gehilfenschaft zu…
Keystone/DPA/KARL-JOSEF HILDENBRAND

Das Opfer war eine 80-jährige Frau aus dem Kanton Zürich. Sie wurde Mitte Juni 2019 von einer «Frau Müller» angerufen. Diese sagte ihr, dass sie von der Stadtpolizei Zürich sei. Sie erklärte der Seniorin, dass die Polizei einer Bande auf der Spur sei, welche Bankkonten hacke. Die 80-Jährige stehe als nächstes auf der Liste. Zum Schutz ihrer Söhne müsse sie ihr Geld abheben und es an einem vereinbarten Ort hinterlegen. Die «falsche Polizistin» bearbeitete die Frau so lange - am ersten Tag rief sie 36 Mal an - bis sie auf der Bank Geld abhob.

Der Beschuldigte soll die Geldpakete jeweils an den vereinbarten Orten abgeholt haben. Am ersten Tag waren es 30«000 Franken, welche die Frau in Zug auf einem Stromkasten deponierte. Am nächsten Tag waren es 45»000 Franken, welche die Frau auf Geheiss der «falschen Polizistin» in Lachen SZ unter eine Parkbank schob. Noch am gleichen Tag soll der Beschuldigte einem Mitglied der Betrüger-Bande die Beute in Lindau D übergeben haben. 7000 Franken hat er als Provision für sich behalten.

Aufgeflogen sind die Trick-Betrüger am dritten Tag, als die 80-Jährige 20'000 Franken nach St. Gallen bringen sollte. Ihr Sohn realisierte, dass etwas nicht stimmte. Er lokalisierte seine Mutter mit der Handy-Ortung und informierte die St. Galler Polizei. Diese lauerte dem Geldkurier am Rosenberg mit einem leeren Couvert auf und nahm den 50-Jährigen fest.

Einem Kumpel geholfen

Er habe einem langjährigen Kumpel einen Gefallen machen wollen, sagte der Beschuldigte am Dienstag vor Gericht. Er habe oft Geld bekommen für einen Gefallen. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, woher das Geld stammt und seinem Kumpel vertraut. «Wenn ich die Schweiz verlassen müsste, wäre es ein Katastrophe für mich», sagte er. Er wolle seine Schuld begleichen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Deutschen des gewerbsmässigen Betrugs und der Geldwäscherei. Der Mann habe als Mittäter der Bande arglistig gehandelt und gewusst, dass das deponierte Geld ertrogen war. Der Beschuldigte habe das Vorgehen mit seinem Kumpel monatelang geplant, das bewiesen diverse Facebook-Chats.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken. Es sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren bei einer Probezeit von drei Jahren. Gegen den Mann, der seit 2013 in der Schweiz lebt, sei eine Landesverweisung von zehn Jahren auszusprechen.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft, eventuell sei der Beschuldigte wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Franken zu verurteilen. Sein Mandant sei von seinem Kumpel übertölpelt worden. Er sei lediglich Befehlsempfänger gewesen und habe nichts von dem Opfer gewusst, so der Verteidiger.

Bei Betrügereien mitgeholfen

Von der Haupttat habe der Beschuldigte keine grosse Ahnung gehabt, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsverkündung. Er habe aber Hilfe zu einer strafbaren Handlung geleistet und mit dem Geldtransport nach Deutschland auch den Tatbestand der Geldwäscherei erfüllt.

Das Gericht verurteilte den 50-Jährigen wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dem Opfer muss er solidarisch mit den anderen Tätern Schadenersatz von 68'000 Franken zahlen. Der Mann wird für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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