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Tödlicher Raserunfall: Freundin des Opfers vor Gericht

Das Kreisgericht Wil befasst sich am kommenden Donnerstag mit einem tödlichen Raserdelikt: Einer 27-jährigen Schweizerin, die sich mit einer Freundin ein Autorennen geliefert haben soll, droht wegen fahrlässiger Tötung eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Agentur
sda
16.03.20 - 08:34 Uhr
Blaulicht
Im März 2017 wurde eine 25-jährige Autofahrerin bei einem Raserunfall so schwer verletzt, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb. Eine 27-jährige Schweizerin steht ab Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Im März 2017 wurde eine 25-jährige Autofahrerin bei einem Raserunfall so schwer verletzt, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb. Eine 27-jährige Schweizerin steht ab Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Kapo SG

Der Fall ist aussergewöhnlich. Zwei Frauen sollen sich in der Nacht vom 27. auf den 28. März 2017 im Kanton St. Gallen ein Autorennen geliefert haben. Die Beschuldigte, eine damals 24-jährige Coiffeuse, soll mit ihrem Wagen innerorts in einer Tempo-50-Zone auf über 100 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. Dicht hinter ihr eine 25-jährige Bosnierin.

Nachdem die Beschuldigte ein vor ihr fahrendes Auto überholte, habe sie das Rennen erneut angezogen, indem sie innerorts auf 135 km/h beschleunigte, heisst es in der Anklageschrift. Anfangs einer 70er-Zone sei diese von ihrer Freundin mit einer Geschwindigkeit von 150 bis 161 km/h überholt worden. Dann passierte der folgenschwere Unfall, bei dem die 25-jährige Bosnierin so schwer verletzt wurde, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb.

Ausgangs Dorf überfuhr ihr Auto das Trottoir, prallte gegen einen TV-Verteilerkasten sowie in eine Steinmauer. Durch die Wucht des Aufpralls wurden Mauerstücke auf die Strasse geschleudert. Das Auto drehte sich und kam schliesslich auf der Fahrbahn zum Stillstand. Trotz Reanimationsversuchen verstarb die Frau, schrieb damals die Kantonspolizei St. Gallen.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Auch das Auto der Schweizerin war in den Unfall verwickelt und prallte in die auf der Strasse liegenden Steinbrocken. Ihr Auto kam von der Strasse ab und gelangte 30 Meter von der Unfallstelle entfernt, in einem leichtabfallenden Wiesenbord, zum Stillstand. Der Atemlufttest bei fiel mit 1,1 Promille positiv aus.

Am Donnerstag muss sich die Coiffeuse für die Folgen des Unfalls vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagt sie wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung, Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand und versuchtem pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall an. Die Beschuldigte soll zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und einer bedingten Busse von 30 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt werden.

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