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Beihilfe zum Freitod: Genfer Gericht bestätigt bedingte Geldstrafe

Der Vize-Präsident von Exit Schweiz Romandie, Pierre Beck, hat einer gesunden 86-Jährigen geholfen, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben. Dafür ist er der pensionierte Arzt in Genf zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Agentur
sda
17.10.19 - 15:03 Uhr
Blaulicht
Der Vizepräsident von Exit Schweiz Romandie, Pierre Beck, ist am Donnerstag vom Genfer Polizeigericht zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. (Archivbild)
Der Vizepräsident von Exit Schweiz Romandie, Pierre Beck, ist am Donnerstag vom Genfer Polizeigericht zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. (Archivbild)
KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Das Genfer Polizeigericht bestätigte am Donnerstag das per Strafbefehl gefällte Urteil der Genfer Staatsanwaltschaft. Demnach hat der Exit-Vizepräsident gegen das Heilmittelgesetz verstossen, als er dem Wunsch der 86-jährigen Frau entsprach und ihr das in Überdosen tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital verschrieb. Das Mittel verabreichte sie sich selbst.

Die betagte, aber gesunde Frau hatte sich entschieden, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben und sich deshalb an Exit gewandt. Das Ehepaar schied am 18. April 2017 aus dem Leben.

Für die Richter gab Beck der Bitte der Verstorbenen aus Nächstenliebe, aber auch aus persönlicher Überzeugung nach. Sein Fehler sei gewesen, dass ihm Distanz und Demut gefehlt hätten. Aus Sicht der Richter hätte der pensionierte Arzt die Meinung anderer Mediziner einholen müssen.

Rekurs wahrscheinlich

Das Gericht bestätigte auch die Geldstrafe von 120 Tagessätzen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Anwalt des Exit-Vizepräsidenten, Yves Grandjean, hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Nach Ende der Verhandlung kündigte er an, dass ein Rekurs wahrscheinlich sei. «Das Urteil zeigt mit aller Deutlichkeit die Schwammigkeit in dieser Materie», sagte er.

Der 74-jährige Beck hatte in der Gerichtsverhandlung eingeräumt, dass er «in diesem Fall etwas über die durch Exit festgelegten Kriterien für den assistierten Suizid hinausgegangen» sei. Der Fall habe auch innerhalb der Sterbehilfeorganisation kontroverse Diskussionen ausgelöst. Er habe schliesslich eine Rüge erhalten.

Vor Gericht verteidigte sich der Exit-Vizepräsident damit, dass die Frau sehr entschlossen gewesen sei. Sie habe mehrmals klar gemacht, dass sich sich auf jeden Fall umbringen werde, wenn ihr nicht erlaubt werde, zusammen mit ihrem Mann zu sterben. Die Frau habe psychisch sehr gelitten und sich den Entscheid reiflich überlegt. Er bedaure deshalb nicht, was er getan habe und würde in einem ähnlichen Fall vermutlich wieder gleich handeln, sagte Beck.

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Tatsächlich glaube ich aus persönlicher praktischer Erfahrung mit Betroffenen und theoretischer Überzeugung, dass man mit einer harten Haltung gegenüber der Sterbehilfe - welche sowohl seitens Organisationen wie auch Privaten ja legal ist, in Abwesenheit von Gewinnabsicht, soweit ich den Gesetzesartikel im Gedächtnis habe - bloss die Suizid-Rate (was mit wesentlich mehr Leid in der Regel verbunden ist) in noch höhere Höhen schraubt.
Wer sich einmal die Argumente der Gegner der Sterbehilfe anschaut, dürfte überrascht sein über deren negative Qualität, um es gelinde auszudrücken; ich jedenfalls bin dabei aus allen Rosamarketingzuckerwatte-Wolken fallend auf dem harten Boden des Reallife gelandet, sehe die Welt (Gesellschaft) heute kritischer.
Man sollte wohl bei der Frage, welche Politiker man wählt, neben dem Klima auch das Recht auf Sterbehilfe Recht (denn Sterbenmüssen an sich ist schon hart genug, dann nicht noch gegen Gegner belastet sein müssen) bedenken bzw. welche gravierenden Nachteile es haben kann, diese verwehrt zu bekommen. Meine Meinung ist, dass es meines Wissens in der Schweiz ein Folterverbot gibt, aus meiner Sicht das Leiden Sterbender zumindest in einigen Fällen aber Marter darstellt, wobei sich natürlich leider die Sterbenden selbst (die es am besten wissen) halt nicht mehr selbst wehren können; man das aber allein schon aus Todesanzeige-Formulieren wie "wurde erlöst" zu erahnen in der Lage wäre.

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