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Richter am Walliser Kantonsgericht überlastet

Die Angestellten der Wallis Justiz gehen auf dem Zahnfleisch. Seit mehreren Jahren wächst die Arbeitsbelastung am Kantonsgericht stetig, ohne dass die Zahl der Mitarbeitenden im Gleichschritt steigt. Deshalb kommt es zu vielen Verzögerungen.

Agentur
sda
10.04.19 - 16:00 Uhr
Blaulicht
Die Walliser Justiz hat zu viel Arbeit. Die Situation sei besorgniserregend, sagt Kantonsgerichtspräsident Lionel Seeberger.
Die Walliser Justiz hat zu viel Arbeit. Die Situation sei besorgniserregend, sagt Kantonsgerichtspräsident Lionel Seeberger.
Keystone/CHRISTIAN MERZ

Viele dringende Fälle können vom Kantonsgericht nicht innert Jahresfrist behandelt werden. Im vergangenen Jahr waren nur 75 Prozent der Verfahren in weniger als einem Jahr abgeschlossen, gegenüber 79 Prozent im Jahr 2017. Diese Situation sei besorgniserregend, sagte Kantonsgerichtspräsident Lionel Seeberger am Mittwoch vor den Medien in Sitten.

Die Zahlen für 2018 zeigen einen Anstieg der Zahl der vom Kantonsgericht abgeschlossenen Fälle um rund 4,5 Prozent. Dies konnte den Anstieg der Zahl der hängigen Fälle (+7,5 Prozent) und der Falleingänge (+0,8 Prozent) nicht ausgleichen.

Das Kantonsgericht beantragt deshalb drei zusätzliche Stellen sowie einen Betrag von einer Million Franken zum Abbau der Pendenzen durch den Einsatz von Hilfskräften.

Mit diesen zusätzlichen Mitteln könnte das Gericht in sechs bis acht Jahren im Gleichgewicht sein. Im vergangenen Dezember hatte der Kantonsrat die Schaffung von vier befristeten Abteilungen von Juristen und 2,5 Verwaltungsstellen beschlossen.

Die Hälfte dieser Verstärkungen wurde den Bezirksgerichten und die andere Hälfte dem Kantonsgericht in Sitten übertragen. Das Kantonsgericht erhielt zudem 1,05 Millionen Franken, um weitere Juristen einzustellen.

Reformen geplant

Auch die Frage der Zuweisung neuer Kompetenzen an das Kantonsgericht steht zur Debatte. Der Staatsrat hatte eine ausserparlamentarische Kommission damit beauftragt, verschiedene Varianten für den Ersatz der kantonalen Steuerrekurskommission zu analysieren.

Die vorgeschlagene Variante sieht die Schaffung eines «Steuergerichts» am Kantonsgericht vor. Zudem ist die Bildung einer Kammer für Kinds- und Erwachsenenschutz geplant. Das Kantonsgericht begrüsse die Schaffung dieser zwei Abteilungen.

Auch gegen eine Reduktion der Bezirksgerichte von neun auf drei hat das Kantonsgericht keine Einwände. Dies sei ein Thema, über das man im Rahmen der neuen Verfassung diskutieren müsse, sagte Kantonsgerichtspräsident Seeberger.

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