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Messerstecher bleibt im Gefängnis - stationäre Massnahme verlängert

Ein heute 33-jähriger Mann, der 2004 in Biel als 18-Jähriger zwei Männer erstach, bleibt im Gefängnis. Das Berner Obergericht hat die stationäre therapeutische Unterbringung des Mannes um weitere drei Jahre verlängert.

Agentur
sda
14.02.19 - 17:59 Uhr
Blaulicht
Im Innern dieses Gebäudes blitzte der Straftäter mit seinem Entlassungsantrag ab. (Archivbild)
Im Innern dieses Gebäudes blitzte der Straftäter mit seinem Entlassungsantrag ab. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Die Gerichtspräsidentin sagte bei der Urteilseröffnung am Donnerstag in Bern, laut dem psychiatrischen Gutachten leide der Mann noch heute unter einer schweren psychischen Störung. Bei einer sofortigen bedingten Entlassung bestehe Rückfallgefahr.

Zwar habe der Mann in den letzten Jahren «immense Fortschritte» gemacht. Doch sei es angebracht, auf dem Weg zur Wiedereingliederung des Mannes behutsam weiter zu gehen. Erst solle der Mann ausserhalb der Strafanstalt eine Lehre machen und arbeiten können. 2020 sei externes Wohnen vorgesehen und 2021 die bedingte Entlassung.

Der Mann befinde sich also schon «auf der Ziellinie». Die Fortschritte gelte es nicht zu gefährden.

Der 33-jährige Schweizer erstach 2004 einen 28-jährigen Spanier und einen 27-jährigen Schweizer. Dies im Verlauf einer Schlägerei vor einer Bar. Wegen zweifacher vorsätzlicher Tötung und Raufhandels wurde er in erster Instanz zu 15 Jahren, in zweiter zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die zweite Instanz verfügte 2008 die stationäre therapeutische Massnahme, welche im Volksmund als «kleine Verwahrung» bekannt ist. 2013 wurde sie um fünf Jahre verlängert, 2018 um weitere drei Jahre. Gegen diese Verlängerung durch ein Regionalgericht wehrte sich der Verurteilte vor dem bernischen Obergericht erfolglos mit einer Beschwerde.

Der Mann befindet sich laut seinem Anwalt seit nunmehr über 14 Jahren im Gefängnis.

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