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Berner «Taxi-Mörder» muss nicht ins Gefängnis zurück

Anfang Jahr ist ein heute 42-jähriger Berner nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen worden. Dorthin muss er nun nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag ihre Beschwerde gegen die Freilassung vor dem Berner Obergericht zurückgezogen.

Agentur
sda
19.06.18 - 16:54 Uhr
Blaulicht
Berner "Taxi-Mörder" muss nicht zurück ins Gefängnis. Nach der Anhörung der Gutachterin hat die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Freilassung vor Berner Obergericht zurückgezogen. (Archivbild)
Berner "Taxi-Mörder" muss nicht zurück ins Gefängnis. Nach der Anhörung der Gutachterin hat die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Freilassung vor Berner Obergericht zurückgezogen. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Damit wird der Beschluss des Berner Regionalgerichtes vom Januar rechtskräftig. Die erste Instanz hatte eine Verlängerung der stationären Massnahme bis 2023 abgelehnt und den Mann unter Auflagen auf freien Fuss gesetzt. Die Richter stuften das Rückfallrisiko als «moderat» ein. Auch liege laut Gutachten keine Psychopathie mehr vor.

Der Mann war im Jahre 2000 wegen eines brutalen Mordes an einer Taxifahrerin in Thörishaus BE zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren verurteilt. Wegen einer schweren psychischen Störung wurde der Verurteilte zunächst verwahrt.

2008 wurde die Verwahrung in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt, die alle fünf Jahre überprüft und verlängert wurde - letztmals 2013. Die Vollzugsbehörden wollten die Massnahme anfangs 2018 um weitere fünf Jahre verlängern. Das Regionalgericht sah die Voraussetzungen dafür als nicht erfüllt.

Seit seiner Freilassung lebt der Mann mit seiner Ehefrau in der Region Bern und hat eine Lehrstelle als Maurer auf dem Bau gefunden. Finanziell ist er unabhängig, und er bezieht keine Sozialhilfe. Er geht weiterhin zur Therapie und muss sich regelmässig bei der Bewährungshilfe melden.

Rückversetzung wäre kontraproduktiv

Das Obergericht befasste sich am Dienstag aufgrund der Beschwerde der Staatsanwaltschaft nochmals mit dem Fall. Dabei wurde die Verfasserin des psychiatrischen Gutachtens ausführlich befragt. Sie unterstrich die Bedeutung eines stabilen Umfeldes, um die Risikofaktoren wie Stress zu minimieren.

Der nun eingeschlagene Weg sei gangbar, «aber es ist ein Marathon», gab die Gutachterin zu bedenken. Aus ihrer Sicht wäre es besser gewesen, den Mann dosierter und in Etappen auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Doch eine jetzige Rückversetzung in den Strafvollzug wäre nicht nur «unmenschlich», sondern auch kontraproduktiv.

Die Staatsanwältin zog ihre Beschwerde im Anschluss der Befragung zurück. Man habe sich zwar ein anderes Vorgehen gewünscht, doch nun müsse man diesen Weg fortsetzen. Die vorsitzende Oberrichterin mahnte den Mann daran, sich an die Auflagen zu halten, sonst müsse er «zurück auf Feld eins».

Das Obergericht werde den Vollzugsbehörden «in aller Deutlichkeit» mitteilen, dass die Betreuung intensiviert werden müsse. Insbesondere müsse ein «Notfallszenario» konkretisiert werden, und gefordert sei zudem eine engmaschige Kontrolle.

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