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Berner «Taxi-Mörder» muss nicht in den Strafvollzug zurück

Ein 42-jähriger Mann, der im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen wurde, muss nicht zurück ins Gefängnis. Nach der Anhörung der Gutachterin hat die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Freilassung vor Berner Obergericht zurückgezogen.

Agentur
sda
19.06.18 - 13:39 Uhr
Blaulicht
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Keystone
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