Berner «Taxi-Mörder» muss nicht in den Strafvollzug zurück
Ein 42-jähriger Mann, der im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen wurde, muss nicht zurück ins Gefängnis. Nach der Anhörung der Gutachterin hat die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Freilassung vor Berner Obergericht zurückgezogen.
Ein 42-jähriger Mann, der im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen wurde, muss nicht zurück ins Gefängnis. Nach der Anhörung der Gutachterin hat die Staatsanwaltschaft die Beschwerde gegen die Freilassung vor Berner Obergericht zurückgezogen.
19.06.18 - 13:39 Uhr
Blaulicht
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