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Unerlaubte Propaganda: Eröffnung der Urteile für IZRS-Mitglieder

Das Bundesgericht eröffnet heute Freitag das Urteil gegen drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS). Ihnen wird unerlaubte Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen vorgeworfen.

Agentur
sda
15.06.18 - 08:04 Uhr
Blaulicht
Die Angeklagten Naim Cherni (v.l.), Qaasim Illi und Nicolas Blancho erschienen zum Prozessauftakt Mitte Mai gemeinsam. (Archiv)
Die Angeklagten Naim Cherni (v.l.), Qaasim Illi und Nicolas Blancho erschienen zum Prozessauftakt Mitte Mai gemeinsam. (Archiv)
KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Bundesanwaltschaft (BA) forderte beim Prozess Mitte Mai für die Angeklagten Naim Cherni, Qaasim Illi und Nicolas Blancho bedingte Freiheitsstrafen von 24 Monaten. Deren Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Grundlage der Anklage bilden zwei von Naim Cherni hergestellte Videos. Bei einem der Filme handelt es sich um ein Interview mit Abdallah Al-Muhaysini. Der andere ist ein «Dokumentarfilm». Das Material stammt von einer Syrienreise Chernis im Herbst 2015.

Der interviewte Al-Muhaysini ist gemäss BA ein Mann aus der Führungsriege der Al-Kaida. Die Vorstandsmitglieder des IZRS vertreten hingegen die Auffassung, Al-Muhaysini sei ein Brückenbauer und Mediator zwischen den dschihadistischen Gruppierungen.

Er gehöre nicht der Al-Kaida oder einer anderen Gruppierung an. Ansonsten wäre er von den verschiedenen Fraktionen im syrischen Bürgerkrieg nicht als Vermittler anerkannt worden.

Internet-Videos

Die BA versuchte im Prozess vor dem Bundesstrafgericht mit Beispielen aus Internet-Videos aufzuzeigen, welche Rolle Al-Muhaysini im Krieg in Syrien hat und hatte. Bis zum Strafverfahren gegen den IZRS war er in der Schweiz weitgehend ungekannt.

Von den USA wurde er gemäss BA nach der Anklageerhebung als ein wichtiger Al-Nusra-Führer eingestuft. Die Al-Nusra ist der syrische Ableger der Al-Kaida. Bis heute ist er hingegen nicht auf der SECO-Sanktionsliste aufgeführt.

Damit eine Verurteilung der drei IZRS-Mitglieder möglich ist, muss nachgewiesen werden, dass Al-Muhaysini ein Mitglied der Al-Kaida oder einer verwandten Organisation ist. Ansonsten werden die den Angeklagten vorgeworfenen Taten nicht vom Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen erfasst.

Propaganda oder Journalismus

Die zweite zentrale Frage in diesem Fall ist, ob es sich bei den von Cherni hergestellten Videos tatsächlich um Propaganda handelt oder um journalistische Werke.

Die Rolle von Qaasim Illi und Nicolas Blancho bestand vor allem darin, die Videos zu bewerben. Illi segnete gemäss BA die Veröffentlichung ab.

Die Angeklagten bezeichneten das gegen sie geführte Strafverfahren als politisch motiviert. Aus diesem Grund beantworteten sie während des Prozesses keine Fragen. Die drei Männer verwiesen auf einen Bericht, den der IZRS zu den Vorwürfen der BA im April verfasst und zu den Akten gegeben hatte. (Fall SK. 2017.49)

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