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Nach Suizid auf Bahnstrecke müssen SBB nicht für Feuerwehr bezahlen

Die SBB müssen nach einem Suizid auf einer Bahnstrecke im Kanton Zürich die Kosten für den Feuerwehreinsatz nicht tragen. Das hat das Bundesgericht entschieden und einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Agentur
sda
18.05.18 - 16:06 Uhr
Blaulicht
Die SBB muss nach einem Suizid auf einer Bahnstrecke im Kanton Zürich nicht für den Feuerwehreinsatz bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
Die SBB muss nach einem Suizid auf einer Bahnstrecke im Kanton Zürich nicht für den Feuerwehreinsatz bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die Lausanner Richter berieten den Fall am Freitag öffentlich, wie das Bundesgericht mitteilte. Der Suizid hatte sich 2014 im Kanton Zürich ereignet. Während der Bergungsarbeiten war die Feuerwehr im Einsatz, unter anderem für die Verkehrsregelung und den Sichtschutz.

Dafür wurden dem Bahnunternehmen zunächst 14«500 Franken in Rechnung gestellt. Nach einem Rekurs der SBB senkte das Baurekursgericht des Kantons Zürich den zu verrechnenden Betrag auf 11»600 Franken. Diesen Entscheid bestätigte das kantonale Verwaltungsgericht. Die SBB wandten sich deshalb ans Bundesgericht.

Für die Lausanner Richter ist es im konkreten Fall willkürlich, die Kosten für den Feuerwehreinsatz der SBB aufzuerlegen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sich mit seinem Entscheid auf das kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen gestützt.

Dieses sieht laut der Mitteilung aus Lausanne vor, dass bei einem Unfall im Strassen-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr der Halter des Fahrzeuges für die Kosten aufkommen muss. (Urteil 2C_1096/2016)

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