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Bund möchte Flugpassagierdaten auswerten können

Wie die USA, Kanada und die EU will auch der Bund auf Informationen über die Flugpassagiere zugreifen können. Ein spezielles, neu zu schaffendes Team soll diese dann zur Bekämpfung von «Schwerstkriminalität» auswerten.

Agentur
sda
31.03.18 - 12:17 Uhr
Blaulicht
fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle, möchte, dass ihr Amt auch Zugriff erhält auf die Daten von Flugpassagieren. (Archivbild)
fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle, möchte, dass ihr Amt auch Zugriff erhält auf die Daten von Flugpassagieren. (Archivbild)
Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Rund 50 Millionen Daten von Flugpassagieren, sogenannte PNR (Passenger Name Record), fliessen nach Angaben der Chefin des Bundesamtes für Polizei (fedpol), Nicoletta della Valle, jährlich durch die Schweiz. Ab Ende Mai wird die Schweiz der EU alle Daten über alle Flüge in die EU liefern müssen - wie dies bereits heute mit den USA und Kanada der Fall ist.

«Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob auch die Schweiz diese Daten erhalten und auswerten kann», sagte della Valle in der Samstagsrundschau von Radio SRF. Deshalb werde ihr Amt dem Bundesrat und - wenn dieser einverstanden sei - auch dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreiten.

Das fedpol möchte in Fällen von «Schwerstkriminalität und nicht irgendeiner Kriminalität» mit den Daten arbeiten können, sagte della Valle. Ausgewertet würden diese dann von einer neu zu schaffenden Einheit im fedpol, der Passenger Information Unit.

Diese soll gemäss della Valle aus 15 bis 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Kantonen, dem fedpol und dem Grenzwachkorps zusammengesetzt werden. Damit hätten nur «ganz wenige» Leute Zugang zu den Daten, versicherte della Valle.

Ab Mai in Kraft

Bei den Fluggastdaten handelt es sich um persönliche Daten der Passagiere wie Name, Kreditkartennummer, Reisedaten, Sitznummern, Gepäckangaben, Kontaktangaben und Essenswünsche. Die EU hatte nach langen Diskussion 2016 die sogenannte PNR-Richtlinie verabschiedet. Sie soll im Mai 2018 in Kraft treten.

Die Richtlinie verpflichtet die Fluggesellschaften, die Flüge in die EU oder von der EU ins Ausland anbieten, den EU-Ländern ihre Passagierdatensätze zu überlassen. Die Daten werden auf Vorrat für sechs Monate gespeichert - mit dem Ziel, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen.

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