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Bundesrat ändert Testtrategie und führt Ordnungsbussen ein

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Teststrategie verabschiedet. Der Bund übernimmt neu auch die Tests für Personen, die keine Symptome aufweisen. Ausserdem werden Verstösse gegen Corona-Massnahmen ab dem 1. Februar mit Ordnungsbussen bestraft.

Agentur
sda
27.01.21 - 14:00 Uhr
Politik
Mit Massentests sollen in der Schweiz besonders gefährdete Menschen besser geschützt werden.
Mit Massentests sollen in der Schweiz besonders gefährdete Menschen besser geschützt werden.
KEYSTONE/Ti-Press/Pablo Gianinazzi

Eine ganze Reihe von Beschlüssen hat der Bundesrat am Mittwoch zur Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Neu übernimmt der Bund die Kosten für Tests an Personen, die keine Symptome aufweisen - wenn diese im Rahmen von Massentests durchgeführt werden. Damit sollen besonders gefährdete Menschen etwa in Altersheimen besser geschützt werden.

Zudem könnten lokale Infektionsausbrüche wie etwa in Schulen durch Massentests frühzeitig bekämpft werden, teilte der Bundesrat mit. Mehr als die Hälfte aller Covid-19 Kranken dürften keine Symptome aufweisen. Deshalb mache es Sinn, die Teststrategie anzupassen.

Die neue Teststrategie war in der Vernehmlassung von den Kantonen begrüsst worden. Einzelne Kantone führten bereits seit Mitte Dezember auf eigene Kosten Massentests durch.

Ordnungsbussen von 50 bis 200 Franken

Nachgebessert hat der Bundesrat bei den Ordnungsbussen. Bisher waren diese Bussen nicht explizit aufgeführt. Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Gebüsst werden kann etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trägt. Aber auch die Durchführung und Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen kann gebüsst werden. Mit den Bussen soll die Einhaltung der Massnahmen gefördert und die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden, begründet der Bundesrat seinen Entscheid.

Dauer der Quarantäne wird verkürzt

Reagiert hat der Bundesrat zudem auf die Kritik an der zehntägigen Quarantäne. Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne.

Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Für die Aufhebung der Quarantäne sind die kantonalen Behörden zuständig.

Verkürzte Reisequarantäne

Nicht nur die Kontakt-Quarantäne kann mit einem negativen Test am 7. Tag verkürzt werden, dasselbe gilt auch Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich in Quarantäne.

Am 7. Tag kann diese mit einem negativen Testresultat beendet werden. Personen die mit dem Flugzeug aus Ländern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug.

Kontaktdaten von allen Einreisenden

Bei den Einreisenden wurden bisher nur Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten systematisch erfasst. Der Bundesrat weitet die Erfassung der Daten nun auf alle Personen aus, die in die Schweiz einreisen.

Die Daten werden neu mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst. Ziel dieser Massnahme sei es, die Ansteckungen einfacher und schneller zurückzuverfolgen, heisst es.

Hilfe für Kulturschaffende

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dieser Entscheid muss noch vom Parlament bewilligt werden.

Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermeiden werden. Die Gesuche stellen die Kulturschaffenden bei den Kantonen, die die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen müssen.

Masken werden nachgeprüft

Des Weiteren finanziert der Bund künftig auch das Impfen in der Apotheke. So können die Kantone die Apotheken in ihre Impfstrategie einbinden. Und schliesslich hat der Bundesrat entschieden, wie es mit den beim Bund und den Kantonen gelagerten Atemschutzmasken weitergehen soll, die möglicherweise nicht sicher sind.

Diese Masken waren zu Beginn der Pandemie vom Bund eingekauft worden, als diese noch schwer erhältlich waren. Erfüllen diese Masken die Sicherheitsstandarts nicht, dürfen sie nicht mehr verwendet werden.

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