×

Mindestzinssatz für Pensionskassen-Guthaben soll sinken

Die Pensionskassen-Guthaben sollen weniger hoch verzinst werden als bisher: Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2021 von 1 Prozent auf 0,75 Prozent zu senken.

Agentur
sda
25.08.20 - 16:16 Uhr
Politik
Der Zins auf Pensionskassen-Guthaben soll sinken. Das empfiehlt die zuständige Kommission dem Bundesrat. (Symbolbild)
Der Zins auf Pensionskassen-Guthaben soll sinken. Das empfiehlt die zuständige Kommission dem Bundesrat. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das teilte das Gremium, in dem Versicherungen und Sozialpartner vertreten sind, am Dienstag mit. Der Mindestzinssatz bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.

Entscheidend für die Festlegung des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Daraus habe sich per Ende Juli 2020 ein tieferer Wert ergeben, schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung. Es würden aber auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Vertrauen stärken

Diese umfassen die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch solle der Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken, schreibt die Kommission. Nach Möglichkeit solle der Mindestzins auch langfristig im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein.

Berücksichtigt wird zudem, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Die Kommission berücksichtigte auch die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Vorsorgeeinrichtungen.

Alter Streit

Letztes Jahr hatte die Kommission einen Satz von 1 Prozent empfohlen, obwohl die Formel einen tieferen Wert ergeben hatte. Der Bundesrat folgte ihr damals. Die Gewerkschaften waren zufrieden, der Arbeitgeberverband und die Versicherungswirtschaft zeigten sich empört. Angesichts der Spannweite der Vorschläge zwischen 0,25 und 1 Prozent dürfte sich die Kontroverse dieses Jahr fortsetzen.

Sie bestärkt jene Stimmen, die eine «Entpolitisierung» von Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz fordern. Diese sollen nach einer festen Formel berechnet werden. Entsprechende Vorstösse liegen im Parlament derzeit auf Eis, weil der laufenden Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht vorgegriffen werden soll.

Der Mindestzinssatz ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden. Von 1985 bis 2002 betrug der Satz 4 Prozent. Per 2012 wurde er auf 1,5 Prozent gesenkt. 2014 erhöhte der Bundesrat den Mindestzinssatz wieder auf 1,75 Prozent, 2015 senkte er ihn auf 1,25 Prozent. Seit 2017 beträgt der Satz 1 Prozent. Über die Höhe des Mindestzinssatzes für das nächste Jahr entscheidet der Bundesrat jeweils im Herbst.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Mmer mehr wrg nehmen was uns gehört das sollte verboten werden die zinsen reduzieren das ist unseres schweis erarbeitetes geld es werden immer mehr reiche langfinger haben 7 millionen für federer 40000 im monat für regierende warum nehmt nicht von dort statt immer von schwachen

Mehr zu Politik MEHR