×

Urteil aufgehoben: Rickli-Rap geht zurück ans Berner Obergericht

Das Berner Obergericht muss sich noch einmal mit dem Rickli-Rap auseinandersetzen und prüfen, ob statt übler Nachrede allenfalls Verleumdung vorliegt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Berner Generalstaatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen.

Agentur
sda
20.11.19 - 12:00 Uhr
Politik
Das Strafverfahren zu einem gegen die SVP-Politikerin Natalie Rickli gerichteten Rap geht in eine weitere Runde. (Archivbild)
Das Strafverfahren zu einem gegen die SVP-Politikerin Natalie Rickli gerichteten Rap geht in eine weitere Runde. (Archivbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Der von fünf Musikern im September 2014 im Internet veröffentlichte Song mit dem Titel «Natalie Rikkli» stelle «zweifellos einen groben verbalen Angriff dar», schreibt das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil.

Schimpfworte und sexuelle Äusserungen

Die Zürcher SVP-Politikerin und Regierungsrätin wurde im Songtest mit Schimpfworten und Äusserungen sexuellen Inhalts eingedeckt. Unter anderem heisst es im Lied, Rickli habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.

Das Berner Obergericht verurteilte im Dezember 2018 fünf Personen, darunter eine Frau, wegen Beschimpfung und übler Nachrede und sprach bedingte Geldstrafen zwischen 65 und 80 Tagessätzen aus. Vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sprach das Obergericht die Musiker frei.

Gegen diesen Entscheid legte die Berner Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde ein und hat nun teilweise Recht bekommen. Das Bundesgericht hält fest, dass es sich bei der Songpassage, wonach die SVP-Politikerin ihren Erfolg durch sexuelle Gefälligkeiten erlangt habe, um eine sogenannte Tatsachenbehauptung handle.

Zu diesem Schluss war auch das Berner Gericht gelangt. Es hatte aber gefolgert, dass die Behauptung nicht objektiv nachgewiesen werden beziehungsweise der Nachweis naturgemäss nicht erbracht werden könne. Dies sehen die Lausanner Richter anders. Gerade weil es sich um eine Tatsachenbehauptung handle, müsse eine Wahrheitsprüfung gemacht werden.

Keine direkte Belästigung

Bestätigt hat das Bundesgericht hingegen den Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung. Rickli hatte erst eineinhalb Jahre nach Veröffentlichung des Songs davon Kenntnis erlangt. Damit fallen gemäss Bundesgericht Tathandlung und Belästigung zeitlich weit auseinander.

Die sexuelle Belästigung knüpfe an die unmittelbare Wahrnehmung an, was beispielsweise auch mittels eines Telefon- oder Videoanrufs erfolgen könne. Die Musiker hätten nie versucht, Rickli das Lied direkt zukommen zu lassen. Weiter habe sich der Song nicht direkt an die Politikerin gewandt, sondern an ein gegenüber ihr kritisch eingestelltes Publikum.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrer Beschwerde argumentiert, dass im Zeitalter des Internets nicht mehr am Kontakt von Opfer und Täter festgehalten werden könne.

Es sei kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum eine sexuelle Belästigung eintrete, wenn das Opfer physisch anwesend sei, nicht aber, wenn das Opfer die Belästigung über das Internet wahrnehme. Die Belästigung über das Internet sei für den Täter einfacher. Für das Opfer habe sie hingegen schwerwiegendere Auswirkungen als die «klassische» Belästigung. (Urteil 6B_69/2019 vom 04.11.2019)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR