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Dem Majorzverfahren geht es an den Kragen

In Graubünden herrscht in jedem Wahlkreis das Majorzsystem für Grossratswahlen. Nun erklärt das Bundesgericht das heutige Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig. Dies aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde der SP.

Südostschweiz
21.08.19 - 12:03 Uhr
Politik
Am Mittwochmorgen teilte das Bundesgericht den Entscheid zum Grossratswahlverfahren mit.
Am Mittwochmorgen teilte das Bundesgericht den Entscheid zum Grossratswahlverfahren mit.
OLIVIA AEBLI-ITEM

«Das Urteil des Bundesgerichts ist ein Meilenstein in der Bündner Politikgeschichte», schreibt die SP Graubünden am Mittwochmorgen in einer Mitteilung. Wie das Bundesgericht mitteilt, wird das heutige Grossratswahlsystem teilweise als verfassungswidrig erklärt. Es sei nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar.

Dieser Entscheid betrifft sieben Wahlkreise: Der kleinste Wahlkreis, Avers, und die sechs grössten Wahlkreise Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz.

Nun muss das Wahlsystem angepasst werden. Über die Anpassung des Wahlsystems wird der Grosse Rat und letztlich das Stimmvolk entscheiden, weil dafür auch eine Änderung der Kantonsverfassung nötig sein wird, schreibt die Standeskanzlei in einer Mitteilung. Weiter heisst es, dass bereits heute klar ist, dass der Entscheid eine Anpassung des derzeit geltenden Wahlsystems auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2022 erforderlich macht. (nua)

Heute wird in Graubünden im Majorzsystem gewählt. Das Majorzsystem ist in der Schweiz ein Auslaufmodell. Neben Graubünden wird der Majorz für Parlamentswahlen nur noch in Appenzell Innerrhoden angewendet und Appenzell Ausserrhoden kennt eine Mischform aus Majorz und Proporz. In Graubünden ist das Majorzsystem seit Jahrzehnten umstritten. Seit 1937 wurden acht Proporzmodelle zur Volksabstimmung vorgeschlagen. Ein einziges Mal, 2003, siegten die Befürworter des Proporzes. Die Abstimmung wurde jedoch wiederholt, und es gewannen wieder die Verfechter des Majorzes. Das letzte Mal wurde der Wechsel zum Proporz im März 2013 an der Urne abgelehnt – mit 56 Prozent der Stimmen.

Beim Majorz, auch Majorzwahl oder Mehrheitswahl, werden die Kandidaten gewählt, die am meisten Stimmen erhalten.

Beim Proporz, auch Proporzwahl oder Verhältniswahl, werden nicht Kandidierende direkt gewählt, sondern in erster Linie die Partei und erst dann die Kandidaten.

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Haben wir am Verwaltungsgericht Graubünden die richtigen (kompetenten) Richter? Diese Frage stellt sich nach dem neuesten Bundesgerichtsurteil einmal mehr. Es ist nicht das erste Mal, dass das Verwaltungsgericht durch das Bundesgericht zurückgepfiffen wurde (siehe z.B. Sonderjagdsinitiative). Es kommt je länger je mehr der Eindruck auf, dass das Verwaltungsgericht immer für den Kanton, Gemeinde, Verwaltung usw. entscheidet, und dies auch dann, wenn letztere nicht im Recht sind. Der Gelackmeierte ist immer der kleine Bürger. Ein Armutszeugnis. Die Politik muss nun dringend über die Bücher. Es müssen endlich fähige und unabhängige Richter in die Gerichte des Kantons. Der heutige Zustand ist nicht mehr haltbar.

Das Bundesgericht hat gar nicht das Recht über die Verfassungsmässigkeit zu befinden. In den Artikeln 190 BV und dem Artikel 1 ZGB wird ausgesagt was für das Bundesgericht und alle anderen rechtsanwendenden Behörden massgebendes Recht ist - es sind Bundesgesetze. Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht und die Schweiz kennt keinen Richterstaat. Was Sache ist entscheidet die Politik - diese wiederum wird vom Volk kontrolliert, nicht von der Justiz.

Das Bundesgericht mag Recht auslegen, steht aber nicht darüber.
Wäre die Bundesverfassung für die Justiz massgebendes Recht, würde es den Artikel 190 BV gar nicht brauchen. Und dieser Artikel wurde vor nicht einmal einem Jahr von uns bestätigt.

Die Bundesversammlung, also alle National- und Ständeräte (nicht eine Kommission), haben die Pflicht die Schweizer Justiz zu kontrollieren. Wenn sie es nicht tut und das Bundesgericht nicht zurück pfeift, macht sie sich des Amtsmissbrauchs mitschuldig.

Und nein, auch wenn es als Mythos noch so hoch gehalten wird. Eine Gewaltentrennung kann es nicht geben, wenn diese 246 Personen der Bundesversammlung als höchste institutionelle Gewalt definiert sind und die Pflicht haben die Justiz zu kontrollieren. Wer etwas zu kontrollieren hat, muss auch eingreifen und korrigieren können. Hat mit Logik zu tun - nicht die Stärke der Rechtswissenschaft.

Ich warne davor sich des Rechtspositivismus zu ergeben. Es ist der Glaube, alles was autoritär tönt, so aussieht oder von der Justiz kommt automatisch rechtens sein muss.

Meine Damen und Herren der Bundesversammlung, walten Sie Ihres Amtes - im Herbst stehen Wahlen an. Dann spricht die allerhöchste Gewalt des Staates nach Art. 148 BV - Volk und Stände.

PS: Das ist nicht nur meine Meinung, sondern auch nachzulesen. Nebenbei wird es auch von Bundesrichter a.D. Martin Schubarth vertreten, der noch meint, der Gesetzgeber hätte aufgrund der Kontrollpflicht jedes Recht, die Justiz zu einer anderen Rechtsprechung zu verpflichten. Es gehöre zu den Checks and Balances der Schweiz.

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