Bündner Regierung plant eine Steuersenkung für Unternehmen
Am 1. Januar 2020 wird das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in Kraft treten und die Kantone müssen ihre Gesetzgebung auf diesen Zeitpunkt anpassen. Die Bündner Regierung hat nun die Botschaft zur Umsetzung dazu verabschiedet. Sie will unter anderem die Unternehmenssteuern auf vier Prozent senken.
Am 1. Januar 2020 wird das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in Kraft treten und die Kantone müssen ihre Gesetzgebung auf diesen Zeitpunkt anpassen. Die Bündner Regierung hat nun die Botschaft zur Umsetzung dazu verabschiedet. Sie will unter anderem die Unternehmenssteuern auf vier Prozent senken.
Die Regierung hat die Botschaft zur Umsetzung der sogenannten STAF (Abkürzung für Steuerreform und die AHV-Finanzierung) verabschiedet. Sie schlägt im Wesentlichen eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternemen von 5,5 auf 4 Prozent, die Einführung der Patentbox mit einer Entlastung von 70 Prozent, einen zusätzlichen Abzug für die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von 50 Prozent und eine Entlastungsbegrenzung von 55 Prozent vor. Dies schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Zudem soll für natürliche Personen die Berufskostenpauschale auf 3500 Franken erhöht werden.
Diese Massnahmen führen vor allem zu Mindereinnahmen bei den juristischen Personen, welche die Erträge des Kantons, der Gemeinden und der Landeskirchen schmälern. Für den Kanton und die Gemeinden kann das Minus teilweise durch den höheren Anteil an der direkten Bundessteuer ausgeglichen werden. Die zusätzlichen Mehreinnahmen sollen etwa hälftig an Kanton und Gemeinden fliessen. Damit wird mit Ausfällen von rund zehn Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden gerechnet. Für die Landeskirchen ist eine Erhöhung des Steuerfusses geplant, um das Minus ausgleichen zu können.
Weiteres Vorgehen
Sollte der Grosse Rat die Teilrevision nicht in der Augustsession beschliessen oder diese von der Bevölkerung abgelehnt werden, würden verschiedene Regelungen des Harmonisierungsgesetzes des Bundes auf den 1. Januar 2020 direkt Anwendung finden. So würden der höhere Anteil an der direkten Bundessteuer, die Abschaffung der Steuerprivilegien für die Statusgesellschaften oder die Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent direkt eingeführt. Es gäbe aber keine zusätzlichen Abzüge und keine Entschädigung für die Gemeinden oder die Landeskirchen. (ham)
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.