×

GPK geben keine Empfehlung zu Laubers Wiederwahl ab

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK) stellen sich nicht gegen die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber. Sie versuchen, die Wogen zu glätten.

Agentur
sda
14.05.19 - 17:34 Uhr
Politik
Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ab. Sie halten aber fest, sie hätten nichts gefunden, das seine fachliche oder persönliche Eignung ernsthaft in Frage…
Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ab. Sie halten aber fest, sie hätten nichts gefunden, das seine fachliche oder persönliche Eignung ernsthaft in Frage…
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Eine Empfehlung haben die GPK am Dienstag nicht abgegeben. Das sei auch nicht ihre Aufgabe gewesen, betonten die Präsidentinnen der beiden Kommissionen, Ständerätin Anne Seydoux (CVP/JU) und Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) vor den Medien.

Das sei Aufgabe der Gerichtskommission. Diese habe die GPK aber ersucht, ihr mitzuteilen, ob es aus ihrer Sicht etwas gebe, das die fachliche oder persönliche Eignung von Bundesanwalt Michael Lauber ernsthaft in Frage stelle. Die Antwort der GPK: Sie haben nichts Derartiges festgestellt.

Nicht auf Hexenjagd einlassen

«Ich denke, das ist deutlich genug», sagte Fiala. Dass die GPK keine Empfehlung aussprächen, sei vielleicht schwer auszuhalten. Aber es sei das richtige Vorgehen. Die GPK dürften sich nicht auf eine «Hexenjagd» einlassen. Ihr Ziel sei es, Ruhe in die Diskussion zu bringen, Emotionen von Fakten trennen.

Fakt ist, dass der Bundesanwalt wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino unter Druck steht. Solche Treffen sind zwar nicht unzulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen.

Fiala und Seydoux betonten, dass die entsprechende Weisung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft erst 2018 erlassen worden sei, nach den drei Treffen. Seither sei sie umgesetzt worden. Kritiker wenden ein, dass die Strafprozessordnung die Protokollierung vorschreibe. Dazu sagen die GPK, das Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde gegen Lauber müsse klären, ob eine Pflicht verletzt worden sei.

Keine Anhaltspunkte für Lüge

Fakt ist auch, dass Lauber nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben hatte. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Laut GPK gibt es derzeit «keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt diesbezüglich bewusst nicht die Wahrheit gesagt hätte».

Schliesslich ist es Fakt, dass informelle Treffen zu diversen Ausstandsbegehren gegen den Bundesanwalt und verfahrensführende Staatsanwälte geführt haben, wie die GPK schreiben. Das könnte zur Verzögerung von Verfahren oder gar Verjährung von Straftaten führen.

Für die Kommissionen ist aber auch das kein Grund, Lauber in Frage zu stellen. Zuständig für den Entscheid über die Ausstandsbegehren sei das Bundesstrafgericht, sagte Ständerat Hans Stöckli (SP/BE), der Präsident der zuständigen GPK-Subkommission.

Ball bei der Gerichtskommission

Der Ball liegt nun bei der Gerichtskommission. Sie entscheidet voraussichtlich am Mittwoch, ob sie Lauber trotz der laufenden Disziplinaruntersuchung für die Wiederwahl in der Sommersession empfiehlt oder nicht. Die Wahl könnte auch auf die Herbstsession verschoben werden.

Allerdings gebe es keine Garantie, dass die Disziplinaruntersuchung bis dahin abgeschlossen sei, gab Stöckli zu bedenken. Fiala räumte ein, dass im Parlament nicht nur Juristisches eine Rolle spielen dürfte. Gerade deshalb müssten die GPK so sachlich wie möglich bleiben, sagte sie.

Früher hatte der Bundesrat den Bundesanwalt gewählt. Zu diesem System möchten die GPK nicht zurückkehren. Es gebe keinen Grund, die heutige Lösung in Frage zu stellen, hiess es.

Paradigmenwechsel in der Aufsicht

Die GPK hörten vor ihrer Stellungnahme sowohl Lauber als auch den heutigen und den früheren Leiter der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft an, Hanspeter Uster und Niklaus Oberholzer. Lauber hatte die Aufsichtsbehörde (AB-BA) heftig kritisiert und sich mit einer Aufsichtseingabe an die GPK gegen sie gewehrt. Er wirft der Behörde vor, die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft zu verletzen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und der Aufsichtsbehörde sei erheblich gestört, schreiben die GPK. Das habe auch mit einem Paradigmenwechsel nach dem Wechsel an der Spitze zu tun, sagte Seydoux. Uster und sein Vorgänger sowie Lauber interpretierten die Aufgabe unterschiedlich.

Ob die Aufsichtsbehörde früher weggeschaut hat oder heute zu weit geht, wollten die GPK-Vertreter nicht beantworten. Sie hielten fest, die AB-BA müsse ihre Aufsicht unabhängig wahrnehmen können. Die GPK wollen aber eine Inspektion durchführen, um die divergierenden Aufsichtsverständnisse zu klären. Dabei wollen sie auch prüfen, wie das Vertrauen zwischen der AB-BA und der Bundesanwaltschaft wiederhergestellt werden könnte. Das soll dazu beitragen, die Stabilität und Glaubwürdigkeit der Strafverfolgung zu stärken.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Die grössten Feiglinge und Höseler die unfähig sind etwas zu entscheiden. Wählt Diese im Herbst ab denn solche unfähigen Politiker braucht das Land nicht.

Mehr zu Politik MEHR