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Nationalrat will Wolf und Biber zum Abschuss freigeben

Der Nationalrat will den Schutz des Wolfes in der Schweiz stark lockern - stärker als der Bundesrat. Das hat er am Mittwoch entschieden. Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben.

Agentur
sda
08.05.19 - 18:28 Uhr
Politik
SCHWEIZ JAGDGESETZ WOLFSSCHUTZ
ARCHIVBILD - ZUR DEBATTE ZUR LOCKERUNG DES WOLFSSCHUTZES IM NATIONALRAT, AM MITTWOCH, 8. MAI 2019 - Des chiens-loups de Tchequie sont photographies ce jeudi 2 aout 2012 aux Diablerets. Ces chiens-loups sont venus pour effectuer des tests speciaux. Leur bu

Bereits heute erlauben die Behörden bei Problemen den Abschuss einzelner Tiere. Künftig soll der ganze Wolfsbestand reguliert werden können: Die Behörden sollen Tiere zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist.

Das hatte der Bundesrat vorgeschlagen. Allerdings wollte er zur Bedingung machen, dass grosser Schaden droht und dass dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann.

Der Nationalrat dagegen will eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden ermöglichen - und auch dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. SP und Grüne kritisierten vergeblich, damit werde der Wolfsschutz völlig ausgehöhlt. Sie wollten beim geltenden Recht bleiben.

Nicht überborden

Manche Redner aus der Mitte riefen dazu auf, dem Bundesrat zu folgen. «Wenn wir überborden, haben wir am Ende gar nichts», warnte Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO). Er spielte damit auf die Referendumsdrohungen an. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga plädierte für Augenmass. Sie verwies auf die Berner Konvention zum Artenschutz.

Der Rat folgte aber mit deutlicher Mehrheit seiner Kommission und weichte die Bedingungen auf. Der Abschuss von Wölfen soll nach seinem Willen jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Der Ständerat hatte sich für einen längeren Zeitraum ausgesprochen, aber unter strengeren Bedingungen.

Auch Biber regulieren

Doch nicht nur dem Wolf geht es an den Kragen. Der Bundesrat soll die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Der Ständerat möchte Luchs und Biber schon auf Gesetzesebene für regulierbar erklären, der Nationalrat nur den Biber. Knapp verwarf der Rat den Vorschlag, die Bestandesregulierung auch für Graureiher und Gänsesäger vorzusehen.

Umstritten war ferner die im Gesetz verankerte Liste der jagdbaren Arten. Geändert hat der Rat diese jedoch nicht. Er lehnte Anträge ab, der Birkhahn und das Schneehuhn oder die Waldschnepfe aus der Liste zu streichen.

Umstrittene Zuständigkeiten

Zu reden gaben ausserdem die Zuständigkeiten. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Abschuss von Wölfen zustimmen. Künftig sollen die Kantone über die Bestandesregulierung entscheiden. Das Bafu soll lediglich angehört werden, könnte indes eine Behördenbeschwerde einreichen.

Die Umweltorganisationen sollen weiterhin gegen Entscheide der kantonalen Jagdbehörden zu jagdbaren Tierarten Beschwerde einreichen können, etwa zu Schonzeiten. Anders als der Ständerat will der Nationalrat dieses Beschwerderecht nicht abschaffen. Sommaruga hatte darauf hingewiesen, dass sonst auch die Gemeinden das Beschwerderecht verlören.

Verhaltensauffällige Tiere

Bei einzelnen Problemtieren will der Nationalrat das Verbandsbeschwerderecht indes einschränken. Sommaruga argumentierte vergeblich, die Behörden hätten trotz des Rechts bereits heute genügend Möglichkeiten für präventive Abschüsse. Sie warnte auch davor, Ausdrücke wie «verhaltensauffällig» ins Gesetz zu schreiben.

Ferner ist der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat damit einverstanden, dass die Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen sollen. Der Ständerat will beim Status quo bleiben, wonach jeder Jäger eine kantonale Berechtigung braucht.

Neue Subventionen

Zusätzlich im Gesetz verankern will die grosse Kammer neue Subventionen: Der Bund soll den Kantonen Finanzhilfen leisten für die Durchführung von Massnahmen im Umgang mit dem Wolf. Auch Artenförderungsmassnahmen in Schutzgebieten soll er abgelten.

Bund und Kantone sollen sich ausserdem an der Vergütung von Schaden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren beteiligen, den Tiere bestimmter geschützter Arten verursachen.

Das Schweigen der Lämmer

In der Debatte gingen die Emotionen hoch. Die Wolfsrisse führten zu einem Schweigen der Lämmer, sagte Franz Ruppen (SVP/VS). Die Schweiz sei zu dicht bevölkert für den Wolf. «Haben Sie einmal einem Schafbauer in die Augen geschaut, dessen Schafen die Eingeweide aus dem Leib gerissen wurden?», fragte Ruppen.

Die Wolfsgegner betrachten es als Anmassung, dass Städter den Berglern vorschreiben wollen, wie sie mit Grossraubtieren umzugehen haben. Für die Wolfsbefürworter wiederum ist das «Abschussgesetz» eine Anmassung. Die Tiere hätten ein Existenzrecht, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH).

Respekt vor der Natur

Die Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen betonten, die Natur sei stark unter Druck. Die Grossraubtiere hätten eine wichtige Funktion im Ökosystem, gab Silva Semadeni (SP/GR) zu bedenken. Wo der Wolf lebe, sei der Wald gesünder. Risse an Nutztieren seien zwar da und dort ein Problem. Zu über 90 Prozent passierten sie jedoch in Schafherden ohne Herdenschutzmassnahmen.

Beat Jans (SP/BS) warnte, die Bestandesregulierung könnte sogar kontraproduktiv sein. Die gefährlichsten Wölfe seien jene, denen man das Rudel weggeschossen habe. Bastien Girod (Grüne/ZH) rief zu mehr Respekt und Freude an den Tieren auf. Er erinnerte auch daran, dass weitaus mehr Schafe wegen Abstürzen und Blitzen sterben als wegen des Wolfs.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das revidierte Jagdgesetz mit 115 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

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