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Opfer lassen sich nicht für «blöd» verkaufen

Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf 25'000 Franken. Doch die Auszahlpraxis des Bundes lässt immer noch zu wünschen übrig.

Pierina
Hassler
07.05.19 - 04:30 Uhr
Politik
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