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Umstrittene Sonderjagd vor der Bestätigung oder Abschaffung

Im Kanton Graubünden steht das seit Jahrzehnten praktizierte, zweistufige Jagdsystem auf dem Prüfstand. Eine mit der Rekordzahl von über 10'000 Unterschriften eingereichte Volksinitiative will den zweiten Teil der Jagd, die Sonderjagd, liquidieren.

Südostschweiz
20.04.19 - 04:30 Uhr
Politik
Jagdwaffe Jagd Waffe Maiensäss Hütte Gewehr Jäger
Zwei Jäger spiegeln mit ihren Ferngläser und halten ausschau nach Wild.
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Die Sonderjagd wird Ende November und Anfang Dezember durchgeführt, wenn auf der 21-tägigen Hochjagd im September, der grössten Jagdveranstaltung schweizweit, die Abschusspläne des Amtes für Jagd und Fischerei nicht erfüllt wurden. Mit den Abschussplänen soll der Wildbestand reguliert werden, damit sich der Wald verjüngen kann.

Worum es inhaltlich geht, kann an der letztjährigen Bilanz der Hochjagd demonstriert werden. Der Abschussplan sah vor, im September total 5430 Hirsche zu schiessen. Tatsächlich erlegt wurden 3404 Tiere. Etwa 2000 Hirsche mussten somit auf der Sonderjagd in den Monaten November und Dezember zur Strecke gebracht werden.

Zur Reduktion des Hirsch- und manchmal auch Rehbestandes gelten auf der Sonderjagd gelockerte Bestimmungen. Geschossen werden dürfen auch Jung- und Muttertiere. Die Initianten, nach eigenen Angaben Jäger und Tierfreunde, sprechen deshalb von moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen.

Seit Jahrzehnten umstritten

Umstritten ist die Sonderjagd auch, weil sie in eine Zeit fällt, in der das Wild sich bereits in der Winterruhe befindet. Kritiker sehen sie zudem als reine Fleischbeschaffungsjagd.

Die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd verlangt im Wesentlichen, dass die Abschusspläne auf der Hochjagd im September und bis spätestens Ende Oktober erfüllt werden. Dafür soll die Jagd um vier auf 25 Tage verlängert werden. Mit zum Konzept gehört eine verstärkte Bejagung der Wildschutzgebiete.

Nur eine Stimme im Parlament

Regierung und Parlament stehen wie eine Eins hinter dem zweistufigen Jagdkonzept, das seit 1989 im Jagdgesetz verankert ist. Der 120-köpfige Grosse Rat empfiehlt die Volksinitiative mit 96:1 Stimme zur Ablehnung.

Die Initianten mussten einen Weg über Lausanne machen, damit in Graubünden überhaupt über das Begehren abgestimmt werden kann. Regierung und Parlament hatten die Volksinitiative zuerst als ungültig erklärt. Das Begehren verstosse gegen die eidgenössische Gesetzgebung, wurde argumentiert. Das Bundesgericht sah es anders, weshalb die Initiative zur Abstimmung kommt. (sda)

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