Amtszeitbeschränkung als unnötig eingestuft
Ein Vorstoss aus den Reihen der BDP-Fraktion fordert, dass in Graubünden eine Amtszeitbeschränkung für Grossrätinnen und Grossräte eingeführt wird. Die Bündner Regierung will davon nichts wissen.
Ein Vorstoss aus den Reihen der BDP-Fraktion fordert, dass in Graubünden eine Amtszeitbeschränkung für Grossrätinnen und Grossräte eingeführt wird. Die Bündner Regierung will davon nichts wissen.
Rund die Hälft aller Grossrätinnen und Grossräte unterschrieb den Vorstoss aus den Reihen der BDP-Fraktion. Darin wird die Einführung einer Amtszeitbeschränkung für Parlamentsmitglieder in Graubünden gefordert. Als Gründe werden die Stärkung der politischen Nachwuchsförderung und die Vermeidung von Machtkonzentrationen angegeben.
Obwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura als Vorbilder
Die Kantonsregierung ist nicht begeistert von der Idee einer Amtszeitbeschränkung. Sie hält sie deshalb für unnötig, weil bei den Wahlen alle vier Jahre ohnehin die meisten Sitze personell neu besetzt werden. Von den 120 Grossrätinnen und Grossräte wurden im letzten Jahr 50 Neue gewählt. Das entspricht einer Erneuerungs-Quote von 42 Prozent. Im Jahr 2014 waren es 27, im Jahr 2010 41 Prozent.
Entsprechend empfiehlt die Regierung dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen.
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