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Glarus setzt selten Sozialdetektive ein

Der Glarner Sozialdienst setzt erst auf andere Mittel, um das Recht auf Sozialhilfe abzuklären. Und er setzt auf die vorbeugende Wirkung von Sozialdetektiven.

Fridolin
Rast
15.03.19 - 04:30 Uhr
Politik
Detektiv Privatdetektiv
Sozialdetektive kommen in Glarus nicht als Erstes zum Zug.
SYMBOLBILD YANIK BÜRKLI

Nur in wenigen Fällen beschatten Sozialdetektive im Auftrag des Kantons Glarus Sozialhilfeempfänger. Ein bis zwei Fälle pro Jahr sind es, also verhältnismässig wenig gegenüber rund 800 Verfügungen, bei denen über Geld von der Sozialhilfe entschieden wird. Seit sechs Jahren kann der Kanton Sozialinspektoren einsetzen, und diese Bilanz zieht Andreas Zehnder, Leiter Soziales, gegenüber dem Regionaljournal SRF. Nur bei einem von 400 bis 800 Fällen greift der Sozialdienst also zu diesem «letzten Instrument». Und Zehnder hält fest: «Nur in ganz, ganz wenigen Fällen kann von Missbrauch gesprochen werden.» Sinnvoll sei der Einsatz von Sozialdetektiven in bestimmten Situationen: wenn jemand seine Wohnung untervermietet, wenn jemand eine Liegenschaft in einem anderen Kanton oder im Ausland besitzt – und wenn jemand schwarzarbeitet. «Schwarzarbeit lässt sich zum Teil wirklich nur über Observation ermitteln», sagt Zehnder. Aber: «Sozialinspektionen sind kein Allheilmittel, man muss sie verhältnismässig einsetzen.»

Facebook und Vier-Augen-Prinzip

Zuerst greifen andere Mittel, wie Zehnder erklärt: Bevor man unterstützt wird, müsse man ein umfangreiches Dossier erstellen. Die Sozialarbeiter könnten nachfragen und Hausbesuche machen. Und wer sich auf Facebook präsentiert, zeigt sein Gesicht ebenfalls. Die sozialen Medien erlaubten häufig einen Einblick ins Leben und die Wohnverhältnisse.

Erst als letztes Mittel setze der Kanton Glarus Sozialdetektive ein, erklärt Zehnder im Radio. Vorher könne Geld gekürzt und zurückgefordert werden. Auch strafrechtliche Schritte seien möglich, etwa bei Schwarzarbeit.

Das Wichtigste sei nicht der Einsatz der Sozialdetektive, sondern ihre vorbeugende Wirkung. Eingesetzt würden sie nie aufs Geratewohl, betont Zehnder, ein Generalverdacht sei nicht zulässig. Und es brauche immer die Zustimmung der Leiterin Soziale Dienste. Der Kanton budgetiere jährlich 15 000 Franken für ihren Einsatz. Wie viel Geld der Kanton dem gegenüber bei der Sozialhilfe einspart, dazu macht Zehnder keine Angaben.

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Das merkt man das Glarus praktisch nie Sozialdedektive einsetzt.Indem man sieht, das Leute die arbeiten könnten das Geld auf der Gemeinde abholen gehen ohne zu arbeiten.Da gibt es Leute die über Jahre Sozialleistungen beziehen ohne zu arbeiten.Früher musste man eine Arbeit suchen, betrifft:Schweizer wie Ausländer.Nach meiner Ansicht reine Arbeitslose die eine Stelle suchen ausgeschlossen.

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