×

Wahlen, Löhne und Asylsuchende

Per 1. Januar 2019 sind im Kanton St. Gallen einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft getreten. Die folgenden sind die wichtigsten.

Linth-Zeitung
17.01.19 - 12:04 Uhr
Politik
Beschleunigtes Verfahren: Asylsuchende (im Bild Bewohner des Asylzentrums Bergruh in Amden) sollen schneller wissen, ob sie ein Bleiberecht erhalten, und auch schneller beruflich und sozial integriert werden.
Beschleunigtes Verfahren: Asylsuchende (im Bild Bewohner des Asylzentrums Bergruh in Amden) sollen schneller wissen, ob sie ein Bleiberecht erhalten, und auch schneller beruflich und sozial integriert werden.
GIAN EHRENZELLER/KEYSTONE

von Sina Bühler

Am 1. Januar trat das neue «Gesetz über Wahlen und Abstimmungen» in Kraft. Es ersetzt das fast 50-jährige «Gesetz über die Urnenabstimmungen». Darin vorgesehen ist eine neue Verteilmethode der Listennummern bei Kantonsratswahlen. Neu werden sie nicht mehr nach der Reihenfolge des Eingangs der Wahllisten vergeben, sondern nach Stimmenanteilen bei den letzten Wahlen. Im Gesetz stehen neu auch Grundlagen für E-Voting. Das heisst zurzeit aber nur, dass auch die elektronische Stimmenabgabe vorgesehen werden kann. Tatsächlich wird das kantonale E-Voting-System nämlich nicht so schnell bereitstehen: Ende November gab der Kanton Genf – für dessen System sich die St. Galler ursprünglich entschieden hatte – bekannt, dass er dieses nicht weiterentwickeln wird. Nun wird sich der Kanton St. Gallen einem anderen System anschliessen müssen und hat sich für jenes der Post entschieden.

Auch in zwei weiteren neuen Gesetzen geht es um die Digitalisierung. Beim E-Governement, worunter alle elektronisch abgewickelten Geschäfte zwischen Behörden, Bevölkerung und Wirtschaft verstanden werden, sowie beim Geoinformationgesetz. Neu ist auch die E-Governement Geschäftsstelle, eine öffentlich-rechtliche Organisation von Gemeinden und Kanton, die am 1. Januar ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie wird das E-Governement weiterentwickeln und als zentrale Anlaufstelle die Ansprüche aller Interessierten koordinieren.

Neues Konzept für Flüchtlinge

Dieses Frühjahr wird schweizweit das beschleunigte Asylverfahren eingeführt. Neu sollen alle Asylsuchende innerhalb eines Jahres wissen, ob sie ein Bleiberecht erhalten oder nicht. Mehr als die Hälfte der Verfahren soll sogar innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig erledigt werden. Der Kanton hat deshalb zusammen mit den Gemeinden sein Flüchtlingskonzept anpassen müssen. Einige Änderungen sind bereits in Kraft, beispielweise, dass Nothilfe nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton gewährleistet wird. Dazu steht jetzt ein kantonales Ausreise- und Nothilfezentrum in Vilters bereit. Die Asylsuchenden im «erweiterten Verfahren», bei welchem es zusätzliche Abklärungen braucht, werden hingegen in Eggersriet, Oberbüren und Amden untergebracht.

Mehr als die Hälfte der Asylverfahren soll innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig erledigt werden.

Weil das neue Konzept auch vorsieht, dass Asylsuchende früher beruflich und sozial integriert werden, vergrössert der Kanton dieses Angebot: Darunter fällt Deutschunterricht, die Vorbereitung auf ein Leben in der Schweiz und die Beschulung der Kinder. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene können währenddessen schneller und unbürokratischer eine Erwerbstätigkeit antreten. Eine Meldepflicht bleibt zwar bestehen, sie ist neu aber gebührenfrei.

Per 1. Januar ist das Verhüllungsverbot in Kraft getreten, dem die St. Galler im September an der Urne zugestimmt haben. Neu werden Personen, die im öffentlichen Raum ihr Gesicht verhüllen, dann mit einer Busse bestraft, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder der religiöse oder gesellschaftliche Friede bedroht oder gefährdet wird. Polizisten werden die Bussen aber nicht direkt ausstellen können: Sie müssen die Übertretung bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, worauf es zu einem ordentlichen Strafverfahren kommt.

Neues Lohnsystem

Im vergangenen Jahr sind die Kantonsangestellten im neuen Lohnsystem «Nelo» eingeteilt worden, das seit 1. Januar gilt. Das neue System soll einfacher, transparenter und leistungsorientierter sein. Die Personalverbände haben «Nelo» allerdings wiederholt als «intransparent» kritisiert, zuletzt mit einem Offenen Brief im November 2018. Der automatische Stufenanstieg, den es zuvor gab, wurde bereits im letzten Jahr abgeschafft, nun sind auch die neuen Einstufungen gültig geworden.

Am 1. Januar begann der neu gegründete Verein Tourismusrat St. Gallen mit der Arbeit, der die Tätigkeiten der vier kantonalen Tourismusregionen koordinieren soll. Neben St Gallen-Bodensee, Heidiland, Toggenburg und Rapperswil-Zürichsee Tourismus sitzen auch Hotellerie Ostschweiz, Gastro St. Gallen sowie das Casino Bad Ragaz im Verein. Der Tourismusrat wird künftig die Anlaufstelle für die Finanzierung touristischer Projekte sein.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR