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SVP-Antrag zur Finanzierung von Grossprojekten unzulässig

Die SVP Glarus Nord möchte grössere Ausgaben nur noch ermöglichen, wenn zuvor klar ist, wie genau die Gemeinde diese bezahlen will. Der Gemeinderat hat ihren Antrag jetzt als rechtlich unzulässig erklärt.

Ueli
Weber
11.01.19 - 04:30 Uhr
Politik
Abgeblitzt: Nach Einschätzung des Gemeinderates von Glarus Nord widerspricht Thomas Tschudis Antrag dem Gesetz.
Abgeblitzt: Nach Einschätzung des Gemeinderates von Glarus Nord widerspricht Thomas Tschudis Antrag dem Gesetz.
SASI SUBRAMANIAM

Mit ihrem Antrag wollte die SVP Glarus Nord eigentlich böse Überraschungen verhindern. Jetzt erlebt sie selber eine unschöne Wendung. Der Gemeinderat von Glarus Nord hat ihren Antrag «zur Erhaltung des finanziellen Handlungsspielraums» als rechtlich unzulässig erklärt. Die Gemeindeversammlung wird darum gar nicht erst darüber diskutieren und abstimmen.

Bei Annahme des Antrages hätte der Gemeinderat der Gemeindeversammlung keine Geschäfte mehr vorlegen dürfen, wenn deren Finanzierung zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht gesichert ist. Braucht ein Projekt eine Steuererhöhung, um es zu bezahlen, müsste die Versammlung diese gleich mitbeschliessen.

Was ist gesicherte Finanzierung?

Nach Einschätzung des Gemeinderates kann der Antrag teilweise nicht umgesetzt werden und widerspricht zudem dem Gesetz.

Einerseits sei nicht geklärt, was überhaupt eine «gesicherte Finanzierung» sei. «Es gibt dafür keine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Definition.» Ob die Finanzierung eines Geschäfts gesichert sei, hänge von der gesamten Gemeinderechnung ab. Für einzelne Geschäfte könne man das nicht beurteilen. Andererseits erachtet der Gemeinderat die vorgeschlagene Konsultationsabstimmung über eine Steuererhöhung als illegal. «Eine Zweckbindung von Steuergeldern ist verboten», schreibt der Gemeinderat in seinem Entscheid. «Für die Festlegung des Steuerfusses für das folgende Jahr ist einzig die Budgetversammlung zuständig.»

Die SVP kann noch Einsprache gegen den Entscheid des Gemeinderates erheben. Allerdings hat sie auf kantonaler Ebene einen Erfolg verbucht, der den Gemeinden künftig eine zweckgebundene Steuer erlauben würde: Nach der kantonalen Steuerreform sollen die Gemeinden einen Bausteuerzuschlag erheben dürfen. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Vorschlag der SVP-Landratsfraktion in die Reformpläne aufgenommen.

Das Glarner Steuergesetz erlaubt den Bausteuerzuschlag bisher nur dem Kanton. Er darf diesen für grosse Bauvorhaben erheben. Diese zweckgebundene Steuererhöhung hat er etwa 1993 beim 92 Millionen Franken teuren Bau des Kantonsspitals genutzt.

Ueli Weber ist stellvertretender Redaktionsleiter der «Glarner Nachrichten». Er hat die Diplomausbildung Journalismus am MAZ absolviert und berichtet seit über zehn Jahren über das Glarnerland. Mehr Infos

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