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Gericht sagt dem Kanton: Nicht nur Fenster sind Lärmschutz

Wenn es in der guten Stube oder im Schlafzimmer zu laut ist und der Lärm von der Strasse kommt, muss der Kanton zahlen. Auch, wenn sich jemand für etwas anderes als Lärmschutzfenster entscheidet.

Fridolin
Rast
08.01.19 - 04:30 Uhr
Politik
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