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Diverse Hilfswerke kritisieren neues Zürcher Sozialhilfegesetz

Der Entwurf zum neuen Sozialhilfegesetz sei unausgewogen und bringt Verschlechterungen für Betroffene. Das finden Hilfswerke und Beratungsstellen.

Linth-Zeitung
15.12.18 - 04:30 Uhr
Politik
Hilfswerke fordern Änderungen am Entwurf zum neuen Sozialhilfegesetz.
Hilfswerke fordern Änderungen am Entwurf zum neuen Sozialhilfegesetz.
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von Thomas Schraner


Als erste preschte vor drei Wochen die SVP vor. Sie hält den Entwurf zum neuen Sozialhilfegesetz aus der Küche von Regierungsrat Mario Fehr (SP) in vielen Punkten für missraten. Sie verlangt etwa, dass der Grundbedarf der Sozialhilfe um 30 Prozent gekürzt wird und nur jene den vollen Betrag erhalten, die spuren. Dieser Idee trat letzte Woche die Zürcher Sozialkonferenz entgegen. Das sei unwürdig und ritze die Verfassung.

Diese Woche haben sich nun auch neun Hilfswerke und Beratungsstellen zu Wort gemeldet, unter ihnen Caritas Zürich, Avenir Social, Arbeiterhilfswerk, Rotes Kreuz und Sozialwerk Pfarrer Sieber. Sie alle halten den Gesetzesentwurf ebenfalls für missraten, aber aus ganz anderen Gründen als die SVP.

Schockiert nach Analyse  

«Das Gesetz bringt kaum Verbesserungen für Betroffene, dafür aber massive Verschlechterungen und Verschärfungen», sagte Zoe von Streng, Juristin bei der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht, die ebenfalls zu den protestierenden Organisationen gehört. «Unsere Juristen waren nach der Analyse der 82 Paragrafen schockiert», sagte Basil Weingartner, Leiter Öffentlichkeitsarbeit der genannten Fachstelle.  Das Gesetz sei unausgewogen und müsse überarbeitet werden, sagte er im Namen der neun Organisationen. Vermutlich habe Regierungsrat Fehr mit dem Entwurf der SVP Wind aus den Segeln nehmen wollen.

Die geplante Änderung ziehe Verelendung, Ausgrenzung und Kriminalität nach sich. 

Laut Zoe von Streng hat es in der Geschichte der Sozialhilfe seit 2005 nur Verschärfungen gegeben. «Extrem unbefriedigend» findet sie, dass sich im Gesetzesentwurf keine Angaben zur Höhe der Sozialhilfe finden und nicht auf die Skos-Richtlinien verwiesen wird. «Die Gefahr droht, dass der Grundbedarf willkürlich festgesetzt wird und Leistungen gekürzt werden.» Dies ziehe Verelendung, Ausgrenzung, Kriminalität und Gettobildung nach sich. Die Juristin fordert, dass die Leistungen wie bis 2005 auf einer statistischen Grundlage festgesetzt werden. Zum Beispiel anhand des Konsums der 20 Prozent Ärmsten der Schweiz, wie es bis 2005 der Fall war.

Tatsächlich findet sich im heutigen Gesetz und im Revisionsentwurf kein Verweis auf die Skos-Richtlinien. Allerdings hat die Zürcher Regierung diese in einer Verordnung für verbindlich erklärt. Der Haken: Eine spätere Regierung mit anderen Prioritäten könnte von den Skos-Richtlinien abweichen. Im Unterschied zu den Hilfswerken hält die Zürcher Sozialkonferenz diese Regelung für kein grosses Problem. Im Gegenteil, findet Co-Präsident Daniel Knöpfli. Es sei vorteilhaft, wenn die Regierung flexibel handeln könne, wenn sie zum Beispiel über den Teuerungsausgleich entscheiden müsse. Ansonsten müsste der Kantonsrat bei Neuerungen immer das Gesetz ändern.

Leicht in Nothilfe abrutschen 

Die neun Hilfswerke kritisieren auch, der neue Entwurf mache es Betroffenen schwer, sich gegen Fehlentscheide zu wehren. Ordnet eine Sozialbehörde etwa eine Sanktion an, ist ein Rekurs dagegen nicht möglich. Neu ist, dass schon nach einem zweiten Regelverstoss ein Klient auf Nothilfe gesetzt werden darf. Dies bedeutet, dass er nur noch acht bis zehn Franken pro Tag erhält. Die Hilfswerke fordern, dass die Kürzung auf Nothilfe nur erlaubt sein soll, wenn jemand eine zumutbare Arbeit verweigert.

Die neun Organisationen fordern zudem verbindliche Unterstützungsrichtlinien in der Asylfürsorge. «Die Höhe der Asylfürsorge soll es den Menschen erlauben, am sozialen Leben teilzunehmen», sagte von Streng. Heute und gemäss Gesetzesentwurf sind die Gemeinden frei in der Ausgestaltung der Asylfürsorge. Zwar hat die Sozialkonferenz Richtlinien erlassen, aber diese sind unverbindlich. 

Weiter verlangen die neun Organisationen, dass der Kanton neu 100 Prozent der Sozialhilfe übernimmt. Im neuen Gesetz sind nur 25 Prozent vor gesehen – unter dem  Strich gleich viel wie heute.

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