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Strasse im Rutschhang kann nicht komplett saniert werden

Die Strasse zwischen Uznach und Ernetschwil liegt in einem Rutschhang und muss abgestützt werden. Die Arbeiten laufen bereits. Ein Teilstück stellt die Behörden aber vor Probleme – es droht der Gang vor Gericht.

21.11.18 - 04:35 Uhr
Politik

Der Uzner Gemeinderat steckt in einer Zwickmühle. Das Problem: Die Strasse zwischen Uznach und Ernetschwil wird zurzeit saniert. Dies, weil sie in einem sogenannten Rutschhang liegt. Um Schäden an der Strasse durch das Abrutschen des Hangs oder gar Gefahren für die Verkehrsteilnehmer ausschliessen zu können, muss die Strasse gesichert werden. Im Zuge der Bauarbeiten war vorgesehen, sie auch ein wenig zu verbreitern.

Gemeinde ist auf Land angewiesen

Bloss: Einer spielt da nicht mit. Alois Schnellmann gehört ein Grundstück entlang dieser Strasse, zwischen der Bushaltestelle Neumühle und dem Dorfeingang Ernetschwil. Dort hat er vor Jahren zwei Häuser gebaut, die er vermietet. Damit das Strassenstück, das an seinen Grund grenzt, abgestützt werden kann, müsste der Besitzer einen Streifen Land abtreten. «Das hätte ich auch getan, von mir aus können sie auch fünf Meter in mein Land hineinbauen», sagt Schnellmann.

«Es ist ein Geben und ein Nehmen: Wenn ich nicht bauen darf, kriegen sie kein Land.»
Alois Schnellmann, Grundstückbesitzer

Er stellt jedoch eine Bedingung: Der Pensionär aus Wangen möchte ebenfalls eine Stützmauer in seinen Hang bauen, damit man um die Häuser herumlaufen und er in einem zweiten Schritt zwei kleine Sitzplätze einrichten könnte. Das Land unterhalb der Mauer möchte er später verkaufen. Dort hat er jeweils das Vieh, welches er hobbymässig hält, weiden lassen. Nun macht aber das Knie Probleme, das Herumlaufen im steilen Hang wird je länger je schwieriger. Mit der etwa zehn Meter langen und maximal 2,5 Meter hohen Mauer will er die beiden Häuser sauber vom restlichen Land abgrenzen.

Schutzzone verunmöglicht Bau

Allerdings liegt das gesamte Gebiet, in dem seine Häuser stehen, in einer vom Bund festgelegten Landwirtschaftsschutzzone und zudem ausserhalb der Bauzone. Das heisst konkret: «Es besteht absolut keine Chance, dass ein Privater da noch irgendetwas baut», wie Uznachs Gemeindepräsident Christian Holderegger erklärt. Dies hätten entsprechende Abklärungen beim Kanton und beim Bund ergeben.

Schnellmanns Rechnung ist einfach: «Darf ich keine Stützmauer bauen, kriegt die Gemeinde kein Land von mir, um die Strasse abzusichern.» Also hat er die Pläne des Ingenieurbüros nicht unterschrieben. Womit wir bei der eingangs erwähnten Zwickmühle wären: Ohne Schnellmanns Unterschrift für die Landabtretung kann die Strasse auf diesem Abschnitt nicht gesichert werden.

«Trotz Verständnis für das Argument wäre es schade, müssten wir damit vor Gericht gehen.»
Christian Holderegger, Gemeindepräsident Uznach

Die Gemeinde hat geprüft, ob die Stützmauer zur Sicherung der Strasse etwas mehr in den Hang hinein verlagert werden könne, damit man nicht auf Schnellmanns Boden angewiesen ist. «Es hat sich aber gezeigt, dass dies aus bautechnischer Sicht kaum möglich ist», sagt Holderegger. Die Hangstabilität würde darunter leiden.

Also sanieren die Behörden zurzeit nur die Strassenabschnitte, die nicht an Schnellmanns Grundstück angrenzen. Kommendes Jahr soll das Projekt zur Sanierung des fraglichen Abschnitts neu aufgelegt werden. Dann kann Schnellmann als direkter Anstösser, der noch dazu Land abtreten soll, Einsprache einlegen. «Wenn Herr Schnellmann seine Meinung nicht ändert, wird wohl keine andere Möglichkeit bleiben als der Gang vor Gericht», sagt der Gemeindepräsident.

Gemeinde sind Hände gebunden

Er möchte das unbedingt verhindern, weil ein solches Verfahren Zeit, Geld und Nerven kostet. «Ich habe durchaus Verständnis für Herrn Schnellmanns Argument bezüglich Geben und Nehmen», sagt Holderegger. Nur seien der Gemeinde in diesem Fall die Hände gebunden.

Das wiederum stört Schnellmann: «Es kann doch nicht sein, dass irgend ein Schreibtischtäter in St. Gallen, der vermutlich noch nie in Uznach war, mir und der Gemeinde vorschreibt, was wir hier bauen dürfen und was nicht», nervt er sich. Er betont mehrfach, dass es ihm nicht um das Land gehe, sondern ums Prinzip.

So sind die Fronten verhärtet: Die Gemeinde kann Schnellmanns Wünschen nicht entsprechen und dieser ist nicht bereit, sein Land ohne Gegenleistung abzutreten. Bleibt es dabei, droht ein langwieriger Rechtsstreit. Auf eine Einschätzung, wer dabei die besseren Karten hat, will sich Daniel Anthenien, Leiter des Rechtsdiensts beim kantonalen Tiefbauamt, nicht einlassen (siehe Drei Fragen an …). Gemeindepräsident Holderegger betont: «Bei allem Verständnis für Herr Schnellmann fände ich es bedauerlich, wenn wir Jahre mit juristischen Streitereien zubringen würden, die letztlich niemandem etwas bringen – am wenigsten wohl Herr Schnellmann selbst.

Drei Fragen an Daniel Anthenien
Leiter Rechtsdienst
 beim Tiefbauamt des Kantons St. Gallen 

1. Angenommen, es kommt so weit, dass Herr Schnellmann Einsprache gegen das Strassenprojekt der Gemeinde einlegt. Was passiert dann? Gibt es Präzedenzfälle?
Gegen den Einspracheentscheid der Gemeinde kann Rekurs ans Baudepartement und 
danach Beschwerde ans Verwaltungsgericht erhoben werden. Danach steht der Gang ans Bundesgericht offen. Ein vergleichbarer Fall mit gleichartiger Konstellation ist uns aus jüngster Vergangenheit nicht bekannt. 

2. Welche Interessen werden in solchen Fällen gegeneinander abgewogen und wer hat die besseren Karten?
Es werden die öffentlichen Interessen der Gemeinde gegen die privaten Interessen des Grundeigentümers abgewogen. Zugunsten welcher Partei der Entscheid fällt, ist im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens zu prüfen.

3. Wie lange dauert so ein Fall erfahrungsgemäss und was kostet er die Parteien?
Bis ein Entscheid des Verwaltungsgerichts vorliegt, kann ein solches Verfahren gut und gerne drei bis vier Jahre dauern. Die amtlichen Kosten können sich für die unterliegende Partei bis zu einem Entscheid des Verwaltungsgerichts auf 6000 bis 8000 Franken summieren. Darin sind allfällige Anwaltskosten noch nicht enthalten. 

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