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Schweizer Gewerkschafter verteidigen Lohnschutz in Brüssel

Schweizer Gewerkschafter haben am Mittwoch in Brüssel mit Joost Korte, Chef der EU-Generaldirektion Arbeit, über die flankierenden Massnahmen gesprochen.

Agentur
sda
10.10.18 - 21:22 Uhr
Politik
Travail.Suisse-Chef Adrian Wüthrich (in einer Aufnahme vom Mai 2017 in Bern).
Travail.Suisse-Chef Adrian Wüthrich (in einer Aufnahme vom Mai 2017 in Bern).
KEYSTONE/MARCEL BIERI

Die Unterstellung dieser Massnahmen unter ein Rahmenabkommen kommt für sie «unter keinen Umständen» in Frage, wie Adrian Wüthrich, Präsident des Gewerkschaftsdachverbandes Travail.Suisse, sagte.

Sie sähen darin wie auch in der Anpassung der flankierenden Massnahmen, wie es die EU fordert, den bilateralen Weg bedroht. «Jeder Kratzer an den flankierenden Massnahmen» stelle das Rahmenabkommen und damit den bilateralen Weg in Frage, sagte Wühtrich, der für die SP des Kantons Bern im Nationalrat sitzt, nach dem Treffen.

Denn bei einer Volksabstimmung über ein institutionelles Rahmenabkommen würde dies von den Gegnern ausgeschlachtet, befürchtet er. Das sei nicht im Sinne der Gewerkschaften, vielmehr sei man für den Erhalt des bilateralen Weges.

Deshalb müsse das politische Versprechen der geschützten Löhne und Arbeitsbedingungen, das damals beim Abschluss der bilateralen Verträge abgegeben worden sei, eingehalten werden. Nur so gelinge es, «die Unterstützung der Schweizer Arbeitnehmende» zu bekommen.

Streitpunkte

Im Rahmen der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen sind sich die Schweiz und die EU uneinig, ob überhaupt und wie die flankierenden Massnahmen angepasst werden sollen.

Diese waren damals eingeführt worden, um möglichen negativen Auswirkungen bei der Einführung der Personenfreizügigkeit entgegenzuwirken.

Grundsätzlich hat die EU nichts gegen Lohn- und Sozialschutz, aber sie kritisiert einzelne Regeln - etwa die Kautionspflicht, die Kontrollfrequenz von dumpinganfälligen Branchen oder die Acht-Tage-Regel. Diese Regeln würden gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen, argumentiert sie.

Acht-Tage-Regel

Die Acht-Tage-Regel etwa verlangt von EU-Unternehmen, ihre Arbeitnehmer acht Tage bevor sie diese in die Schweiz schicken anzumelden. Acht Tage sind der EU viel zu lange. Serge Gnos von der Gewerkschaft Unia verteidigte diese Frist. Die Organisation von Kontrollen auf Baustellen sei komplex und brauche eine gewisse Zeit.

Dies hänge aber direkt damit zusammen, dass die Schweiz einerseits einen liberalen Arbeitsmarkt kenne, der vieles sozialpartnerschaftlich regle, und anderseits ein föderalistisches System sei. Man könne nicht möglichst vieles branchennah auf sozialpartnerschaftlichem Weg regeln «und gleichzeitig die Effizienz eines zentralisierten Systems durchsetzen», sagte Gnos.

Wüthrich hob zudem die Flexibilität dieser Regel am Beispiel eine Wasser-rinnenden Toilette hervor: «Ein Sanitärunternehmen in Deutschland kann bei einem Notfall ohne Acht-Tage-Regeln nach Basel ein WC flicken kommen.» Sicher seien die Gewerkschaften bereit, über technische Verbesserung zu diskutieren, «aber nicht verknüpft mit dem Rahmenabkommen».

EU-Entsenderichtlinie als Ersatz

Die EU ihrerseits hätte am liebsten, dass die Schweiz anstelle der flankierenden Massnahmen die EU-Entsenderichtlinie übernimmt, die ebenfalls Arbeitnehmende gegen Lohn- und Sozialdumping schützt.

Darauf angesprochen meinte Wüthrich, es sei durchaus begrüssenswert, dass die EU mit der kürzlich verschärften Entsenderichtlinie in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmenden «einen Schritt Richtung Schweiz gemacht hat, das ist ein Fortschritt, das begrüssen wir». Aber der Schweizer Lohnschutz sei halt immer noch höher.

Im Übrigen hätten sie, die Schweizer Gewerkschaften, für ihren Kampf für die flankierenden Massnahmen Solidaritätsbekundungen von vielen anderen Gewerkschaftsverbänden erhalten - etwa aus Italien und Frankreich, aber auch aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien und Polen, sagte Wüthrich.

Luca Cirigliano vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) betonte: «Die roten Linien sind da und sind immer noch rot.» Schliesslich habe der Bundesrat diese roten Linien selber aufgestellt. «Und diese unterstützen die Gewerkschaften.»

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