Früherer Ladenschluss wäre zulässig
Der Memorialsantrag «Ladenöffnungszeiten am Samstag und Feiertage» im Kanton Glarus ist zulässig.
Der Memorialsantrag «Ladenöffnungszeiten am Samstag und Feiertage» im Kanton Glarus ist zulässig.
20.09.18 - 04:30 Uhr
Politik
Der Memorialsantrag «Ladenöffnungszeiten am Samstag und Feiertage» ist gemäss dem Regierungsrat rechtlich zulässig. Das Mitte Juli von einem Bürger eingereichte Anliegen geht somit an den Landrat zur Erheblicherklärung.
Dazu braucht es die Zustimmung von mindestens zehn Landrätinnen und Landräten. Der Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung will den Kanton beauftragen, der Landsgemeinde ein Gesetz vorzulegen, der die Schliessungszeiten von Läden an Samstagen und Feiertagen auf 17 Uhr festlegt. (so)
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