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Graubünden hinkt bei Restwassersanierungen hinterher

Der Kanton leitet fünf Restwassersanierungen in die Wege. Dem vom eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vorgeschriebenen Stand hinkt Graubünden aber weiterhin weit hinterher.

Südostschweiz
06.09.18 - 16:00 Uhr
Politik
Fliessgewässer, die für Kraftwerke genutzt werden müssen einer so genannten Restwassersanierung unterzogen werden.
Fliessgewässer, die für Kraftwerke genutzt werden müssen einer so genannten Restwassersanierung unterzogen werden.
KANTON GRAUBÜNDEN

Fünf Bündner Kraftwerke müssen unterhalb ihrer Wasserfassungen Restwassersanierungen vornehmen. Der Kanton hat für die Kraftwerke Zervreila AG, die Kraftwerke Frisal AG, die Axpo Hydro Surselva AG (Kraftwerk Pintrun), die Flims Electric AG (Kraftwerk Bargaus) sowie das Elektrizitätswerk der Gemeinde Samnaun (Kraftwerk Schergenbach) die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten angeordnet.

Alle Kraftwerke erhalten dabei auf ihre Situation angepasste Sanierungslösungen vorgegeben, wie der Kanton mitteilt. Mit diesen fünf Verfügungen sind im Kanton Graubünden bei 184 von 231 Wasserfassungen die Restwassersanierung geregelt oder es liegen Grundsatzlösungen vor. Die bisher geregelten, sanierungspflichten Anlagen umfassen rund 86 Prozent der Gesamtproduktion im Kanton.

Restwassersanierung: Worum geht es?

Der Bund regelt im Gewässerschutzgesetz, welche Voraussetzungen Wasserkraftwerke in der Schweiz bei der Wasserentnahme von Fliessgewässern erfüllen müssen. In Artikel 80 dieses Gesetzes ist die Restwassersanierung geregelt.

Damit Fliessgewässer ihre natürlich Funktion – zum Beispiel als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Landschaftselement oder zur Speisung von Grundwasser – erfüllen können, ist eine ausreichende Wassermenge notwendig. Im Bereich von Wasserkraftwerken, die Wasser aus Fliessgewässern entnehmen sind darum vielerorts so genannte Restwassersanierungen notwendig. Damit soll gewährleistet werden, dass angemessene Restwassermengen vorhanden sind, damit die Gewässer die oben genannten Funktionen weiterhin erfüllen können.

Das Bundesgesetz hätte diese Sanierungen ursprünglich bis ins Jahr 2012 vorgeschrieben gehabt. Damals wies der Kanton Graubünden zwischen 40 und 60 Prozent sanierter Fassungen aus. Ende 2016 lag der Sanierungsstand laut Daten des Bundesamts für Umwelt zwischen 60 und 80 Prozent und es standen noch 64 Sanierungen aus.

Vor gut zwei Jahren hatte der Kanton den Abschluss der Sanierungspflichten bis Ende 2017 prognostiziert. Davon ist Graubünden im September 2018 nach wie vor ziemlich weit weg. Dazu kommt, dass die Zahl der sanierungspflichtigen Wasserentnahmen in der zwischen Zeit von 218 (Stand Ende 2016) auf 231 (aktueller Stand) angestiegen ist. Dies, weil durch erneuerte Konzessionen für Entnahmestellen, die vor 1992 bewilligt worden sind, zusätzlicher Sanierungsbedarf entstanden ist.

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