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20 Eritreer verlieren Status der vorläufigen Aufnahme

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überprüft derzeit die vorläufige Aufnahme von Eritreerinnen und Eritreern. Bisher hat es die Dossiers von 250 Personen unter die Lupe genommen. Rund 20 von ihnen dürften den Status der vorläufigen Aufnahme verlieren.

Agentur
sda
03.09.18 - 12:11 Uhr
Politik
Eritreerinnen und Eritreer demonstrierten im Frühjahr in Bern für eine humane Flüchtlingspolitik. Der Bund überprüft derzeit die vorläufige Aufnahme von eritreischen Staatsangehörigen. (Archiv)
Eritreerinnen und Eritreer demonstrierten im Frühjahr in Bern für eine humane Flüchtlingspolitik. Der Bund überprüft derzeit die vorläufige Aufnahme von eritreischen Staatsangehörigen. (Archiv)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Als das SEM ankündigte, die Dossiers von 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreern zu überprüfen, befürchteten Flüchtlingsorganisationen, ein grosser Teil könnte den Status der vorläufigen Aufnahme verlieren. Die ersten Ergebnisse zeigen nun, dass es ein kleiner Teil sein wird.

Bei neun Prozent habe sich die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme als rechtlich vertretbar und verhältnismässig erwiesen, sagte Staatssekretär Mario Gattiker am Montag vor den Medien. Das werde zu rund 20 Aufhebungsverfügungen führen. Diese können vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Das Ergebnis liegt über den langjährigen Erfahrungswerten bei der Überprüfung von vorläufigen Aufnahmen: Gewöhnlich sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung in rund vier Prozent der Fälle gegeben. Laut dem SEM hat die höhere Quote damit zu tun, dass in der ersten Phase viele Dossiers von Personen überprüft wurden, die ihre Dienstpflicht in Eritrea bereits erfüllt haben.

Tiefere Quote in zweiter Phase

Bis Mitte 2019 wird das SEM nun weitere 2800 vorläufige Aufnahmen eritreischer Staatsangehöriger überprüfen. In jedem einzelnen Fall wird geprüft, ob eine Rückkehr nach Eritrea im Kontext der individuellen Verhältnisse wieder zumutbar ist.

Das hängt zum einen von der Integration der Betroffenen in der Schweiz ab. Zum anderen wird beispielsweise berücksichtigt, ob diese in Eritrea Zugang zu einer minimalen Gesundheitsversorgung haben. Gattiker geht davon aus, dass die Quote bei der weiteren Überprüfung tiefer liegen wird. Liegt sie bei drei bis vier Prozent, verlieren etwa 100 Personen den Status der vorläufigen Aufnahme.

Nur noch Nothilfe

Die Betroffenen müssen die Schweiz verlassen. Wie viele Personen am Ende ausreisen werden, ist aber offen: Zwangsausschaffungen sind nicht möglich, da Eritrea solche nicht akzeptiert. Wer das Land nicht freiwillig verlässt, hat nur noch Anspruch auf Nothilfe.

Zur Frage, ob dies sinnvoll sei, wollte sich Gattiker nicht äussern. Der Gesetzgeber habe so entschieden, stellte er fest. Es handle sich allerdings um eine tiefe Zahl von Betroffenen, vergleichbar mit jener von Personen aus anderen Ländern.

Auch zur Frage, ob sich der Aufwand der Überprüfung überhaupt lohne, wenn am Ende nur wenige zurückgeschickt werden könnten, verwies Gattiker auf den Gesetzgeber. Das SEM ist zur periodischen Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen verpflichtet.

Praxis verschärft

Das SEM hatte im Sommer 2016 die Praxis gegenüber Eritreern verschärft. Es beschloss, eritreischen Staatsangehörigen nicht mehr allein wegen der illegalen Ausreise aus dem Land Asyl zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte entsprechende Asylentscheide.

Vor rund einem Jahr hielt das Gericht in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland als grundsätzlich zumutbar erachtet. Ende 2017 beschloss das SEM, die vorläufige Aufnahme von rund 3400 Eritreerinnen und Eritreern zu überprüfen.

Trotz Nationaldienst

In einem weiteren Urteil vom Juli präzisierte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn diese danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.

Das Gericht kam zum Schluss, dass es zwar eine unverhältnismässige Last darstelle, auf unabsehbare Zeit eine niedrig entlöhnte Arbeit für den Staat ausführen zu müssen. Das allein stehe der Wegweisung jedoch nicht entgegen. Ausserdem komme es im Nationaldienst nicht flächendeckend zu Misshandlungen und sexuellen Übergriffen.

Dieser Entscheid bestätige die geltende Wegweisungspraxis des SEM und habe damit keinen Einfluss auf die laufende Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen, schreibt das SEM.

Rechtssicherheit schaffen

In der nächsten Phase werden vor allem Dossiers von Familien, unbegleiteten Minderjährigen und jungen Personen in Ausbildung überprüft. Das Ziel sei es, bei diesen Gruppen rasch Rechtssicherheit zu schaffen, hält das SEM fest. So könnten Integrationsmassnahmen bei jenen weitergeführt werden, die vorderhand bleiben dürften.

Anschliessend werden die Verfügungen aller anderen Personen überprüft. In jedem einzelnen Fall wird auch geprüft, ob eine Person seit der vorläufigen Aufnahme straffällig geworden ist. Nicht überprüft werden rund 400 vorläufige Aufnahmen, die ab September 2017 verfügt wurden. Bei diesen wurde die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits berücksichtigt.

Weiterhin hohe Schutzquote

Amnesty International Schweiz kritisiert die Aufhebung vorläufiger Aufnahmen. Es gebe keine Anzeichen für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Eritrea, schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Die restriktive Politik des SEM sei deshalb verfehlt.

Das Staatssekretariat betont seinerseits, dass weiterhin viele Personen aus Eritrea Asyl erhalten. Die Situation in dem Land sei nach wie vor asylrechtlich relevant, sagte Gattiker. Rund 50 Prozent der Asylsuchenden aus Eritrea würden als Flüchtlinge anerkannt, weitere 25 Prozent vorläufig aufgenommen.

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