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SP-Frauen wollen Aufbruch statt Stillstand

«Gewalt gegen Frauen geht uns alle an», sagt SP-Grossrätin Julia Müller. Deshalb will die Politikerin von der Regierung wissen, was sich im Kanton Graubünden betreffend Verhütung und Bekämpfung tut. Auf ihre Fragen will sie in der Dezembersession klare Antworten.

Südostschweiz
31.08.18 - 08:00 Uhr
Politik
Dringende Fragen: Julia Müller thematisiert Gewalt an Frauen.
Dringende Fragen: Julia Müller thematisiert Gewalt an Frauen.
YANIK BÜRKLI

Vor 15 Jahre war Graubünden einer der ersten Kantone, der sich mit häuslicher Gewalt auseinandersetzte. Jetzt ist alles etwas träge geworden. Man könnte auch sagen: Es herrscht Stillstand beim Thema häusliche Gewalt. Und dies hat nichts mit den Bemühungen respektive Nichtbemühungen der Politikerinnen zu tun.

Erst vor gut einem Jahr wollte SP-Grossrätin Sandra Locher Benguerel von der Regierung wissen, ob sie aufgrund der jüngsten Zahlen Massnahmen ergreifen werde, um der Zunahme von häuslicher Gewalt entgegenzuwirken. Kurz zuvor hatte die Kantonspolizei Graubünden die Kriminalstatistik veröffentlicht: Im Jahre 2016 wurden rund 260 Fälle von häuslicher Gewalt angezeigt. Deutlich mehr als die Jahre zuvor. Locher Benguerel fragte auch nach, ob das Frauenhaus Graubünden als niederschwelliges Beratungsangebot und als Schutzunterkunft langfristig gesichert sei.

Die damaligen Antworten der Regierung waren nicht nur für Locher Benguerel unbefriedigend. In ihrer aktuellen Anfrage betreffend «Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt im Kanton Graubünden» schreibt SP-Grossrätin Julia Müller: In ihrer Antwort vom 23. August 2017 auf die Anfrage Locher Benguerels halte die Regierung unter anderem fest, sie wolle abwarten und prüfen, welche zusätzliche Massnahmen der Bund den Kantonen empfehlen werde.

Mit abwarten und Tee trinken hat Müller nichts am Hut. Ihre erneuten Fragen verdeutlichten die Dringlichkeit des Themas. Die jüngsten Gewalttaten gegen Frauen, die hohen Opferzahlen im Bericht der Bündner Opferhilfe sowie Äusserungen in den sozialen Medien hätten in der Öffentlichkeit erneut für Aufsehen gesorgt, so Müller. All dies rufe in Erinnerung, dass Gewalt an Frauen weitaus verbreiteter sei, als allgemein angenommen..

Informieren und sensibilisieren

Mit ihrem aktuellen Fragekatalog ergänzt Müller Locher Benguerels Anfrage vom Juni 2017. Sie will wissen, ob die Regierung in der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine aktive Rolle einnimmt. Sie will wissen, ob die Koordinationsstelle im Sozialamt nicht nur koordiniert, sondern auch Mittel zur Verfügung hat, konzeptionell zu arbeiten und interdisziplinäre Projekte umzusetzen. Sie will wissen, wie die Regierung die Bevölkerung zum Thema häusliche Gewalt informiert und sensibilisiert. Und noch dies: «Werden jene Stellen die mit Opfern zu tun haben, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention geschult?»

Die Istanbul-Konvention kurz erklärt:

Die Konvention trat 2014 in Kraft. Die Schweiz hat die sie letztes Jahr anerkannt. Die Istanbul-Konvention erkennt Gewalt gegen Frauen als das an, was es ist: nämlich eine Form von Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung. Dies bedeutet, dass Staaten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie dieser Gewalt nicht angemessen begegnen. (hap)

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