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Ständerat Stefan Engler wehrt sich

Die Wettbewerbskommission untersucht, ob der damalige Bündner Regierungsrat in Preisabsprachen im Bündner Bauwesen involviert gewesen war. Dieser wehrt sich und wendet sich an die Leser von «suedostschweiz.ch».

Südostschweiz
29.08.18 - 10:26 Uhr
Politik
CVP Engler
Der ehemalige Bündner Baudirektor und heutige Ständerat Stefan Engler steht in der Kritik und wehrt sich.
YANIK BÜRKLI

Im Bericht der Wettbewerbskommission über das Bündner Baukartell hat Radio SRF vergangene Woche die mögliche Verstrickung des damaligen CVP-Regierungsrats und heutigen Ständerats Stefan Engler publik gemacht. Dieser dementierte und verwies auf die PUK-Untersuchung. Zusätzlich wandte sich Engler mit einem Leserbrief an «suedostschweiz.ch», den wir nachfolgend publizieren.

Es geht um einen Bauunternehmer, der sich 2007 während einer Ausschreibung im Unterengadin an Engler wandte und schliesslich den Auftrag über rund 1,8 Millionen Franken erhielt, obwohl er nicht der günstigste Anbieter gewesen sei.

Engler zeigte sich überrascht, dass sein Name im Bericht auftaucht: «Es ist als Regierungsrat nichts ungewöhnliches, dass man Briefe, Zuschriften und Interventionen erhält.» Weiter verwies Engler auf die angelaufenen Ermittlung der Parlamentarischen Untersuchungskommission.

Fakten statt Mutmassungen

Aufgrund der Medienberichte der letzten Tage halte ich es für angebracht, dass ich mich persönlich dazu äussere und Stellung beziehe.


Es setzt mir zu, wenn im Zusammenhang mit der Berichterstattung über wettbewerbswidriges Verhalten von Bauunternehmungen im Unterengadin, durch Mutmassungen meine Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen wird.

Ich lege deshalb Wert auf folgende persönliche Erklärung:

Ich habe meine frühere Arbeit als Baudirektor nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt.

Was genau sich seit Ende der 90-iger Jahre bis im Jahr 2012 abgespielt hat und wie sorgfältig die Wettbewerbskommission ihre Aufdeckungsarbeit geleistet hat, wissen wir verbindlich, wenn das angerufene Gericht ein abschliessendes Urteil darüber gefällt hat.

Inwieweit dem Kanton und seinen Behörden der Vorwurf gemacht werden kann, den Verfehlungen nicht auf die Schliche gekommen zu sein bzw. ob mit den Möglichkeiten des Submissionsrechts diese erkennbar gewesen wären, wollen Regierung und Grosser Rat mit ihren Untersuchungen ans Licht bringen. Ich begrüsse das sehr, liegt es auch in meinem persönlichen Interesse, dass darüber Klarheit geschaffen wird.

Dabei wird die PUK darauf stossen, dass in einem anderen Zusammenhang die Regierung im Jahre 2003 auf meinen Antrag hin von sich aus den Verdacht einer möglichen Wettbewerbsverfälschung durch die Wettbewerbskommission ergebnislos untersuchen liess. Das belegt die gemeinsame Aufmerksamkeit für die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs.

Was im Untersuchungsbericht den Randhinweis auf eine konkrete Arbeitsvergabe im Jahre 2007 betrifft, bleibt zu festzuhalten, dass die Gesamtregierung als Vergabebehörde bei zwei gleichwertigen Konkurrenz-Angeboten und unter Einhaltung der Verfahrensregeln damals den regionalwirtschaftlichen Aspekt namentlich den Arbeitsplätzen in der Region mehr Gewicht beimass. Als Adressat einer entsprechenden Eingabe habe ich mich als Departementsvorsteher auch submissionsrechtlich jederzeit korrekt verhalten. Diese Arbeitsvergabe deshalb auch nur in die Nähe erfolgter Bauabsprachen Dritter rücken zu wollen, entbehrt jeder Grundlage.


Es liegt im Interesse aller, dass Regierung und PUK so rasch wie möglich Licht ins Dunkle bringen.

Ich danke für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Stefan Engler

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