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Prediger hält eigenes Plädoyer und überzeugt Richter

Das Bezirksgericht Plessur hat den bekannten Prediger Ivo Sasek der Rassendiskriminierung freigesprochen. Rassistische Motive sowie die Verbreitung solcher Gesinnungen seien nicht gegeben.

Pierina
Hassler
21.08.18 - 18:00 Uhr
Politik
Das Bezirksgericht Plessur hat Ivo Sasek freigesprochen.
Das Bezirksgericht Plessur hat Ivo Sasek freigesprochen.
THEO GSTÖHL

Ivo Sasek war im Februar 2017 von der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden. Sasek hatte im Jahre 2012 in Chur eine Veranstaltung organisiert, an der die deutsche Holocaust-Leugnerin Sylvia Stolz auftrat.

Stolz hatte in der Churer Stadthalle den Holocaust als blosser Erfindung dargestellt. Und behauptet, Beweise zu Tatorten, Tötungsmethoden oder Zahl der Tote würde fehlen.

Gestern wurde Saseks Fall vor dem Bezirksgericht Plessur verhandelt. Einen Anwalt hatte er nicht dabei. Sein Bisheriger habe etwas anders zu tun und einem Neuen alles zu erzählen, wäre zu kompliziert gewesen, begründete Sasek seinen Entscheid, für sich selber zu reden.

Ein Leben für Gott

Sasek wollte nichts von Rassendiskriminierung wissen. Ganz im Gegenteil: In seinem Plädoyer sagte er: «Ich versöhne alle Menschen, alle Kirchen und alle Religionen.» Und wen er beim Autofahren tatsächlich einmal fluchen müsste, würde er Gott sofort um Verzeihung bitten. «Ich lebe für Gott», so der Prediger aus Walzenhausen im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Den staatsanwaltschaftlichen Schuldspruch der Rassendiskriminierung gemäss Strafgesetzbuch Artikel 261, Absätze 3 und 4 fand Sasek absolut schockierend. «Ich habe mich noch nie und in keiner Weise zu Völkermord geäussert. Das ist eine ungeheuerliche Behauptung.» Es stehe ausser Frage, dass in Deutschland eine Judenverfolgung stattgefunden habe.

Sasek verteidigte auch den Vortrag von Sylvia Stolz. «Ihre Aussagen wurden von der Staatsanwaltschaft aus dem Zusammenhang gerissen», sagt er. «Sie kam nicht um den Holocaust zu leugnen. Der Holocaust gehört zu ihrem Leben.

Der Prediger erklärte dem Bezirksgericht Plessur auch, dass sein eigener Rechtsdienst den Vortrag vorgehend genau geprüft habe. Ganz zum Schluss bedankte er sich beim Gericht und bat um einen Freispruch.«Ich bin ein Betroffener und kein Täter», sagte er.

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