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Deshalb investiert der Kanton 25 Millionen Franken in Waldbau-Projekte

Der Kanton Graubünden will gemeinsam mit Bund und Waldeigentümern rund 25 Millionen in ein Waldbau-Projekt investieren. «suedostschweiz.ch» hat Marco Vanoni vom Amt für Wald und Naturgefahren die wichtigsten Fragen zum Projekt gestellt.

Südostschweiz
17.07.18 - 04:30 Uhr
Politik
Alleine für den Ausbau des Schutzwaldes werden insgesamt rund 17 Millionen fällig.
Alleine für den Ausbau des Schutzwaldes werden insgesamt rund 17 Millionen fällig.
PRESSEBILD KANTON GRAUBÜNDEN

In einer Regierungsmitteilung von Anfang Juli verkündete die Bündner Regierung, das Sammelprojekt Waldbau 2018 mit Gesamtkosten von 24,96 Millionen Franken zu genehmigen. Das Projekt sei in Zusammenarbeit mit rund 200 öffentlichen und privaten Waldeigentümern erarbeitet worden, hiess es darin. Demnach würden auf insgesamt 3455 Hektaren der Schutzwald erhalten, die Artenvielfalt gefördert und Jungwald gepflegt. Zudem würden Holzschläge in schlecht erschlossenen Gebieten durchgeführt werden. Die Finanzierung des Vorhabens erfolge des Weiteren mit Mitteln des Bundes, des Kantons und der betreffenden Waldeigentümer.

Auf Anfrage der «suedostschweiz.ch» beantwortet Bereichsleiter Waldökologie, Marco Vanoni, die wichtigsten Fragen zum Waldbau-Projekt.

Marco Vanoni das gesamte Projekt kostet gut 25 Millionen Franken, was auf den ersten Blick doch nach viel tönt. Weshalb die hohen Kosten?

Marco Vanoni: Die Gesamtkosten für die verschiedenen Teilprojekte beinhalten sämtliche Arbeiten, welche in den Bündner Wäldern durchgeführt werden und durch Bundes- und Kantonsmittel unterstützt werden. Bedingt durch das Gelände und die Erschliessung kann in Graubünden nur in den wenigsten Fällen mit einer hohen Mechanisierung gearbeitet werden. Die Arbeiten im Gebirgswald setzen sich deshalb zu einem grossen Teil aus Personalkosten sowie Holzernte- und Bringungskosten (z.B. mittels Seilkran oder Helikopter) zusammen. Durch die tiefen Holzpreise sowie die angespannte Lage auf dem internationalen Holzmarkt deckt der Erlös aus dem Holzverkauf ausserdem nur einen Teil der entstehenden Kosten.

Bund und Waldeigentümer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten. Wie sind die Kosten genau verteilt?

Der Kanton verwaltet und ergänzt die vereinbarten Mittel des Bundes aus den NFA-Programmvereinbarungen und gibt diese an die Waldeigentümer weiter. Die Beteiligungen durch Bund und Kanton an den Kosten für die vier Teilprojekte Schutzwald, Biodiversität, Jungwaldpflege ausserhalb Schutzwald und Förderung Seilkran/Langstreckenseilkran unterscheiden sich gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Sie betragen gemäss Art. 49 und 50 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) maximal 80, 70, 50 und 50 Prozent der Kosten für die Eingriffe:

  • Schutzwald: Kosten von insgesamt 17 Millionen Franken. Davon werden 13,6 Millionen Franken von Bund und Kanton gemeinsam, zu gleichen Teilen finanziert. Die Waldeigentümer stellen zusätzlich rund 3,4 Millionen Franken bereit.
     
  • Biodiversität: Kosten von insgesamt 4,7 Millionen Franken. Bund und Kanton teilen sich die Kosten von 3,29 Millionen Franken gemeinsam. Weitere 1,41 Millionen Franken kommen von den Waldeigentümern.
     
  • Jungwaldpflege ausserhalb Schutzwald: Kosten von insgesamt 1,06 Millionen Franken. Bund, Kanton sowie die Waldeigentümer zahlen hierfür je 530'000 Franken.
     
  • Förderung Seilkran/Langstreckenseilkran: Kosten von insgesamt 2,2 Millionen Franken. Bund, Kanton sowie die Waldeigentümer stellen dafür je 1,1 Millionen Franken bereit.

Was ist der Nutzen der angestrebten Massnahmen?

Durch die verschiedenen Teilprojekte sollen die folgenden Hauptziele erreicht werden:

  • Schutzwald: Langfristige Sicherstellung der Stabilität, um eine nachhaltige Schutzwirkung vor Naturgefahren (Steinschlag, Lawinen, Rutschungen usw.) zu garantieren. Dies geschieht durch Jungwaldpflege, Durchforstungen, Einleiten und Fördern der Waldverjüngung, Schutz vor Wildverbiss, Tobelräumungen zur Verhinderung von Verklausungen in Bächen sowie Sicherheitsholzerei im direkten Bereich von Strassen und Bahnlinien.
     
  • Biodiversität: Mittels diverser Massnahmen werden der Erhalt und die Förderung von Biodiversität auf Naturvorrangflächen angestrebt. Die Eingriffe beinhalten: Förderung von Auerhuhnlebensräumen, Förderung von besonderen Gehölzarten, vor allem der Eiche, Förderung weiterer besonderer Waldlebensräume, Pflege von Weidewäldern, Waldrandpflege, Pflege von Kastanienselven sowie Niederwaldpflege. Zusätzlich werden bei Zustimmung durch Waldeigentümer gewisse Objekte mit einer Laufzeit von 50 oder 30 Jahren vertraglich gesichert: Naturwaldreservate, Sonderwaldreservate sowie Altholzinseln.
     
  • Jungwaldpflege ausserhalb Schutzwald: Durch die Pflege von jüngeren Beständen kann die Artenzusammensetzung besser gesteuert sowie die Stabilität und das zukünftige Holznutzungspotential gewährleistet werden. Neben den Arbeitskosten wird dabei kein Ertrag generiert, da kein Holz anfällt.
     
  • Seilkran/Langstreckenseilkran: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Holzbringung aus schlecht erschlossenen Gebieten, um die Wälder nachhaltig zu nutzen und das langfristige Holzproduktionspotential zu erhalten.

 

 

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