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Kanton will Bündner Polizisten mit Bodycams ausrüsten

Den Kantonspolizisten soll es zukünftig erlaubt sein, körpernahe Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte, sogenannte Bodycams, zu tragen. Sie würden bei Einsätzen zur Informationsbeschaffung und Überwachung allgemein zugänglicher Orte gebraucht werden.

Südostschweiz
21.06.18 - 12:53 Uhr
Politik
Eine gesetzliche Grundlage für Bodycams ist in Ausarbeitung.
Eine gesetzliche Grundlage für Bodycams ist in Ausarbeitung.
YANIK BÜRKLI

Im Kanton Graubünden soll eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Bodycams geschaffen werden. Wie die Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt, hat sie die Botschaft bezüglich der Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes verabschiedet.

Die Kantonspolizei soll entsprechend mit mobilen audiovisuellen Übermittlungs- und Aufzeichnungsgeräten ausgerüstet werden. Solche und ähnliche Mittel würden die Möglichkeit bieten, Angriffe auf Kantonspolizisten zu verhindern oder nach erfolgten Angriffen die Strafverfolgung zu erleichtern.

Kantonspolizei-Verbande nicht einverstanden

Wie die Nachrichtenagentur sda schreibt, stosse die Botschaft der Regierung auf Ablehnung sowohl beim Bündner- als auch beim Schweizerischen Kantonspolizei-Verband. Einerseits würden Bodycams einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte darstellen und andererseits wird auch deren Wirkung angezweifelt, so die Polizisten.

Diverse Pilotversuche mit Bodycams, beispielsweise der Stadtpolizei Zürich, würden diesen Einwänden entgegen stehen, so die Regierung. Das Bündner Kantonsparlament wird die Botschaften in der Augustsession 2018 beraten. (so/sda)

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