×

PostAuto-Trickserei: Kanton Aargau wird Geld zurückfordern

Nach der Subventionstrickserei bei der PostAuto Schweiz AG wollen der Kanton Aargau und die Gemeinden die zu viel bezahlten Abgeltungen zurückfordern.

Agentur
sda
01.06.18 - 13:07 Uhr
Politik
Die Aargauer Regierung fordert nach den Trickserein bei den PostAuto Geld zurück. (Symbolbild)
Die Aargauer Regierung fordert nach den Trickserein bei den PostAuto Geld zurück. (Symbolbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Gemäss Regierungsrat ist die Höhe der Summe noch unklar. Der Aargau zahlt 47 Millionen Franken pro Jahr für PostAuto-Leistungen.

Die Aufteilung der zu viel bezahlten Abgeltungen lasse sich nicht einfach linear ausrechnen, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme am Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP.

Daher könne könne derzeit nicht abgeschätzt werden, welche Summe der Kanton und die Gemeinden zu viel bezahlt hätten. Erst wenn die entsprechenden Beiträge bekannt seien, könnten die Anteile der Gemeinden ermittelt werden.

Die PostAuto Schweiz AG hatte in den Jahren 2007 bis 2015 im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr schweizweit bedeutende Gewinne erwirtschaftet und diese gegenüber den Bestellern nicht offengelegt.

47 Millionen Franken pro Jahr

In den neun Jahren wurden insgesamt Gewinne in Höhe von rund 78 Millionen Franken dem subventionierten Geschäft entzogen. Dies geschah durch umfangreiche, fiktive Buchungen im Bereich der Kosten- und Leistungsverrechnung.

Der Kanton Aargau bezog 2017 bei PostAuto Schweiz AG Regionalverkehrsleistungen im Umfang von rund 47 Millionen Franken. Davon trugen Bund und Kanton je 17 bis 18 Millionen Franken und die Gemeinden rund 11 Millionen Franken. Zusätzlich bestellten Kanton und Gemeinden für rund 2,8 Millionen Franken Leistungen im Ortsverkehr.

Rückendeckung für AKB-Chef

Der frühere Post-Finanzchef Pascal Koradi ist heute Direktionspräsident der Aargauischen Kantonalbank (AKB). Der Regierungsrat spricht Koradi erneut das Vertrauen aus.

Vor dem Hintergrund des allgemein bekannten Sachverhalts bestehe kein Anlass, das Vertrauen gegenüber dem Direktionspräsidenten infrage zu stellen, hält der Regierungsrat fest. Anstellungsbehörde des Präsidenten sei der Bankrat. Dieser habe nach Rückfrage bestätigt, dass der Direktionspräsident das vollste Vertrauen geniesse.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR