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Sexuelle Belästigung: Ex-Heimleiter kämpft weiter

Die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung wiegen schwer. So hat ein Ex-Heimleiter im Glarnerland gegen vier Frauen geklagt, die sein Verhalten firmenintern meldeten. Das Gerichtsurteil fällt aber auf ihn zurück.

Fridolin
Rast
23.05.18 - 06:26 Uhr
Politik
Belästigung am Arbeitsplatz
Belästigung am Arbeitsplatz
SYMBOLBILD

Das Kantonsgericht hat hinter verschlossenen Türen verhandelt, um Betroffene zu schützen. Vier Frauen beklagten sich firmenintern über einen Heimleiter im Glarnerland, weil sie sich durch sein Verhalten sexuell belästigt sahen. Der Arbeitgeber stellte ihn frei und kündigte ihm auf Ablauf der Sperrfrist im Jahr 2014.

Nun hatten aber die Frauen eine Klage am Hals. Beim Kantonsgericht verklagt hat sie der Ex-Chef: Sie hätten seine Persönlichkeit verletzt, weshalb er von ihnen total 80 000 Franken Genugtuung verlangte. Eine der Frauen bat das Gericht um Schutz ihrer Privatsphäre, auf ihren Antrag wurde die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Dies, obwohl der Ex-Chef sich als öffentliche Person sah und eine öffentliche Verhandlung wollte.

Im Urteil, das der «Südostschweiz» vorliegt, weist das Kantonsgericht die Klage rundweg ab. Es hat im Januar entschieden: Die Vorwürfe, die zur Kündigung führten, stellen zwar eine Persönlichkeitsverletzung dar. Sie war aber unter diesen Umständen zulässig.

Gericht schützt Privatsphäre

Das Gericht lehnt es nicht nur ab, die Vorwürfe als unwahr zu bezeichnen. Im Gegenteil: Es bescheinigt, dass die Vorwürfe berechtigt seien, und stützt dies auf den Schilderungen der Betroffenen ab, welche als durchwegs glaubwürdig und widerspruchsfrei beurteilt werden.

Vor diesem Hintergrund scheitert der Ex-Heimleiter auch mit seiner Schadenersatzforderung. Er hat das Urteil allerdings nicht akzeptiert und zieht es ans Obergericht weiter. Bereits früher ist er am Kantonsgericht auch mit einer arbeitsrechtlichen Klage aufgelaufen: Der Arbeitgeber war frei, ihm zu kündigen. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.

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