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Basler Gerichtsmitarbeiter ohne religiöse Symbole an Verhandlungen

Mitarbeitende der Gerichte im Kanton Basel-Stadt dürfen ab Sommer in Verhandlungen keine sichtbaren religiösen Symbole mehr tragen. Der Gerichtsrat hat das Personalreglement entsprechend angepasst.

Agentur
sda
23.05.18 - 12:35 Uhr
Politik
Gerichtsmitarbeitende im Kanton Basel-Stadt dürfen bei Verhandlungen künftig keine sichtbaren religiösen Symbole mehr tragen. (Symbolbild)
Gerichtsmitarbeitende im Kanton Basel-Stadt dürfen bei Verhandlungen künftig keine sichtbaren religiösen Symbole mehr tragen. (Symbolbild)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die Gerichte seien in ihrer Rechtsprechung von Verfassung wegen zur Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet, teilte der Gerichtsrat Basel-Stadt am Mittwoch mit. Entstehe nur schon der Anschein, dass dies anders sein könnte, sei das Vertrauen in die Justiz und die Akzeptanz der Entscheidungen gefährdet.

Gemäss dem kantonalen Gerichtsorganisationsgesetz hätten die auf Seiten der Justiz an den Verfahren beteiligten Personen zudem in «gebührender Kleidung» zu den Verhandlungen zu erscheinen.

Unter die neue Regelung fallen gemäss Mitteilung etwa das Tragen einer Kopfbedeckungen mit religiöser Symbolik wie Kopftuch, Turban oder Kippa, das Erscheinen in einer christlichen klerikalen Tracht oder das Tragen eines Kreuzes. Dem Entscheid sei ein breit angelegter Meinungsbildungsprozess vorangegangen.

Bislang gebe es in keinem anderen Kanton eine solche Vorschrift, hiess es beim Gerichtsrat auf Anfrage. In Basel-Stadt habe eine Bewerbung einer jungen Juristin um ein Volontariat Anlass zum Erlass der Bestimmung geboten. Die Frau trug auf dem Bewerbungsfoto ein muslimisches Kopftuch.

Trotz der neuen Bestimmung bleibe der Zugang zum Gerichtspraktikum gewährleistet. Bei den übrigen Gerichtsangestellten soll gemäss Gerichtsrat indes künftig von einer Anstellung beziehungsweise einer Wahl abgesehen werden, sofern sich die betroffenen Personen nicht mit der neuen Bestimmung einverstanden erklären.

Nicht betroffen von der Änderung sind die Prozessparteien und deren Rechtsvertretungen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter sowie Zeuginnen und Zeugen. Die neue Regelung tritt im Sommer in Kraft. Sie gilt für sämtliche baselstädtischen Gerichte.

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