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Verteidiger von IZRS-Mitgliedern fordern in Bellinzona Freisprüche

Die ersten beiden Verteidiger der drei vor dem Bundesstrafgericht angeklagten IZRS-Vorstandsmitglieder haben Freisprüche beantragt. Ihrer Ansicht nach wurde nicht aufgezeigt, dass in den umstrittenen Videos ein Mitglied einer verbotenen Organisation gefilmt wurde.

Agentur
sda
17.05.18 - 12:38 Uhr
Politik
Die angeklagten IZRS-Vorstandsmitglieder Naim Cherni, Nicolas Blancho und Qaasim Illi (von links) vor dem Beginn des ersten Prozesses am Mittwoch.
Die angeklagten IZRS-Vorstandsmitglieder Naim Cherni, Nicolas Blancho und Qaasim Illi (von links) vor dem Beginn des ersten Prozesses am Mittwoch.
KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Damit könne auch kein Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen vorliegen, schlossen die beiden Verteidiger.

Naim Chernis Anwalt Michael Burkard versuchte aufzuzeigen, dass der in den Videos sprechende Abdullah Al-Muhaysini nicht eine führende Person eines Al-Kaida-Ablegers ist. Dabei wurde einmal mehr deutlich, wie viele Gruppierungen in den Bürgerkrieg in Syrien involviert sind.

Burkard führte aus, dass sich Cherni auf die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie auf die Medienfreiheit berufen könne. Zwar seien die beiden umstrittenen Videos der Kategorie «Hofberichterstattung» beziehungsweise «miserabler Journalismus» zuzuordnen. Würde man nur die beiden Filme beachten, täte man Cherni und seinem Können jedoch unrecht.

Kein Dschihad-Verbots-Gesetz

Lorenz Hirni, Verteidiger von Qaasim Illi, äusserte sich ausführlich zu den Schwächen des Al-Kaida-Gesetzes. Es handle sich dabei nicht um ein Dschihad-Verbots-Gesetz. Deshalb falle auch nicht jede dschihadistische oder islamistische Gruppierung und deren Propaganda unter dieses Gesetz.

Wie Burkard wies auch Hirni darauf hin, es dürfe nicht von der Gesinnung einer Person abhängen, ob diese ein Interview mit einem Terroristen führen dürfe oder nicht. Das wäre reines Gesinnungsstrafrecht.

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch für alle drei IZRS-Vorstandsmitglieder eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert. Den drei Männern wird vorgeworfen, verbotene Propaganda für Al-Kaida betrieben zu haben. (Fall SK.2017.49)

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