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Kantonsrat berät Gesetzesänderungen im Kindes- und Erwachsenenschutz

Der St. Galler Kantonsrat berät über einen Wirkungsbericht der Regierung zur Umsetzung des neuen Gesetzes.

Südostschweiz
28.03.18 - 10:31 Uhr
Politik
Der Kindes- und Erwachsenenschutz – im Bild die Kesb-Stelle in Rapperswil-Jona – soll punktuell verbessert werden.
Der Kindes- und Erwachsenenschutz – im Bild die Kesb-Stelle in Rapperswil-Jona – soll punktuell verbessert werden.
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Seit fünf Jahren wird im Kanton St. Gallen das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht vollzogen. Jetzt legt die Regierung dem Kantonsrat einen Wirkungsbericht zur Umsetzung des neuen Gesetzes zur Beratung vor. Gleichzeitig schlägt sie einen Nachtrag zum entsprechenden kantonalen Einführungsgesetz vor. Die Anpassungen im Gesetz ergeben sich aus der Wirkungsprüfung und aufgrund von politischen Vorstössen. In der Vernehmlassung wurde bestätigt, dass keine grundsätzliche Reorganisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) erfolgen muss, wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.

Im Rahmen der Vernehmlassung, die von Oktober bis Dezember 2017 dauerte, gingen 37 Stellungnahmen ein. Ein grosser Teil der Antworten stammte von Fachorganisationen und -verbänden, zum Beispiel Schulpsychologischen Diensten, Berufsbeiständen oder Avenir Social. Sie nahmen vor allem zum Wirkungsbericht Stellung. Die Parteien, die Gemeinden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und deren Trägerschaften äusserten sich vor allem zu den vorgeschlagenen gesetzlichen Anpassungen. Insgesamt wurden diese begrüsst.

Verbesserte Aufsicht soll einheitliche Praxis sicherstellen

Im Kanton St.Gallen wird das schweizerische Kindes- und Erwachsenenschutzrecht durch neun regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) umgesetzt. Die Gemeinden bilden die Trägerschaften der KESB und beteiligen sich an der Finanzierung von Massnahmen, haben aber keinen Einfluss auf die Entscheide der unabhängigen Fachbehörden. Aus diesem Grund verlangte der Kantonsrat vor zwei Jahren, dass der Einbezug der Gemeinden einheitlich geregelt wird.

Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zeigen, dass sich die Zusammenarbeit der KESB mit den finanzierenden kommunalen Stellen in den meisten Regionen ohnehin mittlerweile gut eingespielt hat. Diese Praxis soll nun auch gesetzlich festgehalten werden, unter Berücksichtigung der Prinzipien des Persönlichkeitsschutzes und der Unabhängigkeit der KESB.

Zudem wünschen sich vor allem die Fachorganisationen auch in anderen Bereichen eine einheitlichere Praxis der KESB, zum Beispiel bei der Abklärung von Kindesschutzmassnahmen oder bei der Erhebung von Gebühren. Nur mit einer einheitlichen Praxis kann die Gleichbehandlung über die Regionen hinaus sichergestellt werden. Um die Vereinheitlichung weiter zu fördern und eine grössere Verbindlichkeit herzustellen, sollen deshalb die Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde massvoll erweitert werden. Gleichzeitig ist die durch das Bundesrecht vorgegebene Unabhängigkeit der einzelnen KESB zu beachten.

Anliegen aus der Vernehmlassung wurden aufgenommen

Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte nochmals angepasst. Die Regierung hat sie verabschiedet und dem Kantonsrat zugeleitet. Dieser wird sich ab April mit dem Wirkungsbericht und der Gesetzesanpassung befassen. Einige der aufgeworfenen Fragen und Themen aus der Vernehmlassung benötigen keine gesetzlichen oder strukturellen Anpassungen und können damit schon rasch in die Praxis einfliessen. Das Amt für Soziales, das die administrative Aufsicht für das Departement des Innern wahrnimmt, ist dazu mit den KESB und ihren Trägerschaften regelmässig im Austausch.

Der Wirkungsbericht zur Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzes und II. Nachtrag EG-KES (Botschaft und Entwurf der Regierung) ist abrufbar unter www.ratsinfo.sg.ch, Geschäftsnummer 40.18.01 / 22.18.10.

 

 

 

 

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