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Prügelnde Mutter scheitert vor dem Bundesgericht

Einer Kosovarin aus der Region droht die Ausschaffung. Sie wurde verurteilt, weil sie ihre Tochter brutal geschlagen hatte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Frau nun abgewiesen.

Christine
Schibschid
01.02.19 - 09:22 Uhr
News
BILD BUNDESGERICHT

Die Vorfälle, um die es geht, liegen inzwischen lange zurück. Eine Kosovarin aus dem Linthgebiet verprügelte im Jahr 2009 ihre damals 17-jährige Tochter brutal.

Unter anderem schlug sie den Kopf des Mädchens gegen einen Heizkörper und würgte es mit einem Kabel. Die rechtliche Aufarbeitung läuft seit Jahren. Die Frau focht die Urteile immer wieder an.

Zuletzt wurde die heute 46-Jährige Anfang 2018 vom Kantonsgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Unter anderem wurde sie wegen Gefährdung des Lebens und Körperverletzung schuldig gesprochen. Diesen Entscheid focht die Frau vor dem Bundesgericht an. Sie kritisierte diverse Verfahrensfehler. Die Richter sahen jedoch keine Mängel und wiesen die Beschwerde ab. Das Urteil wurde gestern veröffentlicht.

Theoretisch könnte die Mutter unter bestimmten Bedingungen noch ein Revisionsgesuch einreichen oder das Urteil an den Europäischen Gerichtshof weiterziehen. Ihr Verteidiger sagt aber: «Sie muss das Urteil akzeptieren, sie hätte keine Chance.»

Ausgeschafft, aber wieder hier

Ein Grund, warum die Frau gegen ihre Strafe kämpft, dürfte ihre mögliche Ausschaffung sein. Diese droht, weil die 46-Jährige eine Strafe von mehr als einem Jahr bekam. Die Kosovarin musste bereits im Jahr 2016 vorübergehend in ihr Heimatland zurückkehren. Für die Verhandlungen durfte sie aber rund einen Monat später zurück in die Schweiz kommen und seitdem bleiben. Die Frau hat neben ihrer Tochter zwei weitere Kinder. Alle drei sind inzwischen erwachsen.

Urteile des Bundesgerichts werden gemäss Gesetz sofort rechtskräftig. Der Leiter des kantonalen Migrationsamtes, Jürg Eberle, kündigt mit Blick auf eine mögliche Ausschaffung an: «Wir werden den Fall erneut prüfen.» Falls man zu dem Schluss komme, der Frau die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen, gebe es aber wieder Einsprachemöglichkeiten. «Bis zum Abschluss des Falles kann es Jahre dauern», so Eberle.

Der Verteidiger der Frau hält die Wahrscheinlichkeit, dass seine Mandantin das Land erneut verlassen muss, für «sehr gering».

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