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Verantwortung von internationalen Unternehmen

Täglich ist in vielen Medien die Rede von der Eidg. Initiative zur Verantwortung der Firmen für ihr Handeln auch im Ausland. Die Absichten der Initianten sind löblich, allerdings ist die konkrete Ausgestaltung der Initiative sehr fragwürdig.
Wer würde nicht wollen, dass der kleine Junge nicht in einer schlammigen Miene nach Metallen schürfen müsste, das kleine Mädchen nicht in einem Armenviertel dahin vegetiert? Es ist keine Frage, dass die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden müssen. Aber die Unternehmensverantwortungs-Initiative ist der falsche Weg.
In der Schweiz gibt es etwa 160000 Unternehmen, angefangen vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern mit hunderttausenden Angestellten (von letzteren gibt es allerdings nur eine Handvoll). In der Diskussion wird immer von der Konzernverantwortungs-Initiative gesprochen. Bemerkenswerterweise erscheint im Verfassungstext das Wort Konzern aber kein einziges Mal. Es ist nur die Rede von Unternehmen. Was gilt jetzt? Die Antwort ist sehr einfach: Wird die Initiative angenommen, gilt der Begriff Unternehmen und nichts Anderes. Die ganzen Bestimmungen werden auf alle Unternehmen, egal wie gross, angewendet. Indem die Initiative zusätzlich bei vermutetem Fehlverhalten der Firmen vorsieht, dass diese ihre Unschuld beweisen müssen, wird diese Initiative zu einem Minenfeld für alle kleineren exportierenden Firmen (KMUs), im Gegensatz zu den finanzkräftigen Konzernen. Ist diese Kommunikation der Initianten redlich? Ist sie nicht vielmehr genauso unkorrekt, wie das Handeln diejenigen Firmen, die sie in die Pflicht nehmen will?
Diesen systemischen Mangel bügelt der Bundesrat im Gegenentwurf aus. Jede redliche Firmenleitung einer exportierenden Firma kann hinter dem bundesrätlichen Gegenentwurf stehen, sieht aber rabenschwarz bei den unberechenbaren Folgen, die eine Annahme der Initiative (eben nicht Konzernverantwortungs-Initiative) haben wird.
Gianni Müller, Inhaber einer exportierenden KMU, Scharans

Gianni Müller
19.11.20 - 17:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Scharans
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Herr Müller, dann sind sie entweder grottenschlecht informiert oder verbreiten bewusst die Unwarheit: Selbst wenn a) ihr Unternehmen oder ein massgeblich wirtschaftlich von ihnen abhängiges Unternehmen gegen international anerkannte Umwelt- und Menschenrechtsstandarts verstösst und b) sie mit einer Klage konfrontiert werden, können sie mittels Nachweis der Einhatung der Sorgfaltspflicht diese Klage abweisen. Letzteres müssen Sie so oder so durchführen, auch beim Gegenvorschlag. Der Gegenvorschlag würde Unternehmen mit bis zu 100 000 CHF bestrafen - eine grosse Summe für KMUs, aber Peanuts für Holcim und Co. Fazit, der Gegenvorschlag hilft /keinem/ betroffenen, setzt allein die KMUs empfindlichen Strafen aus, während die Grossen allfällige Strafen aus der Portokasse zahlen.
Nein, wenn wir uns den Aufwand so oder so machen müssen, dann bitte auch mit einer ordentlichen Haftungsklausel für die echten schwarzen Schafe.
Als Unternehmer haben wir Verantwortung und Verantwortung ohne Haftbarkeit ist keine.
Benedikt Haug, Unternehmensgründer, Hausen AG