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Notpaket des Bundesrates

Ein grosser Dank an alle, die in dieser Krise, wo auch immer im Einsatz, nicht aufgeben. Ein Lob auch dem Bund für das schnelle Schnüren eines Notpakets. Agieren statt reagieren - das ist es, was derzeit zählt. Aber: Ich frage mich, was mit den KMUs und anderen Firmen ist, die schon immer ressourcenschonend, wirtschaftlich, und fürs das Personal einstehend gearbeitet haben und die die Krise ohne Notpaket durchstehen? Wird dieses vielgerühmte Firmen-Rückgrat der Schweiz, wenn alles vorbei ist,  gezwungen, sich an den Folgekosten, z.B. mittels Steuererhöhung, Abgaben oder dergleichen, zu beteiligen? 
Sollten die Kredite später in A-fonds-perdu-Beiträge umgewandelt werden, um eine Konkurswelle zu verhindern, wären diese Personen und Firmen doppelt benachteiligt. Ebenso wird der natürliche Wettbewerb massiv gestört. Mit ungeahnten Folgen für die Wirtschaft. 
Und: Es ist absolut stossend, dass der Bund arbeitgeberähnliche Arbeitnehmer trotz oft jahrelanger Lohnzwangsabgabe nun mit einer maximalen Kurzarbeitsentschädigung von 3320 Franken pro Monat abspeisen will.
Die Politik hat das zeitnah zu ändern, ansonsten sich die Arbeitgeber es sich bald nicht mehr leisten können, Arbeitgeber zu sein. Denke, nicht nur ich erwarte in den nächsten Wochen, dass die Politik diese Ungerechtigkeit aufhebt! 
Thomas Wildberger, Wattwil

Thomas Wildberger
28.03.20 - 20:02 Uhr
Leserbrief
Ort:
Wattwil
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Kleingewerbler stehen häufig vor der Forderung, Kredite aufzunehmen, um für ihr geschlossenes Ladenlokal weiter die volle Miete zu zahlen.

Wegen Zwangsschließung wäre ein Herabsetzungsanspruch der Geschäftsmiete begründet. Bei vollständiger Schließung sind das 100 Prozent der Miete.»

Entweder gibt es ein Machtwort des Bundesrats, oder die obersten Richter müssten jetzt für Gerechtigkeit sorgen.

Zum Beispiel; die Immobiliengesellschaft PSP Swiss Property, die Liegenschaften im Wert von rund acht Milliarden Franken besitzt, hält einen Mieter dazu an, «sämtliche gebotenen Möglichkeiten» auszuschöpfen, um den Mietzins «so rasch wie möglich» zu begleichen – einschließlich der Einreichung eines Gesuchs um Notkredit. Das ist Nötigung; Aufforderung zum Schulden machen!

Nur jetzt kommt das Dilemma; diese Bürgschaft muss man zurückzahlen… Wie ich andernorts bereits geschrieben habe:
Wer ist eigentlich der Schuldige in dieser Angelegenheit, abgesehen von diesem Virus und Schlussendlich wer sind die Gewinner?
Ich frage mich, warum hat man in einer so schlimmen Situation den Imobilienheinis nicht die Auflage gemacht, dass sie während dieser Zeit solidarisch den Mietern entgegenkommen und keine Mieten verlangen dürfen? Dann wäre schon manchem wesentlich besser geholfen!
Also der Bund, die Schweiz unterstützt die KMU's mit 42 Mrd. Franken! Jedes KMU bekommt innerhalb von 30 Min. bis zu 500'000 Franken, dh. jeweils bis zu 10% des Jahresumsatzes. Diese Kredite werden unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz ist auf null Prozent festgelegt.
Ein Teufelskreis; ich als unverschuldeter Geschäftsinhaber bekomme also Geld vom Bund damit ich die Miete bezahlen kann, weil ich ja kein Einkommen mehr habe und Handkehrum sackt das der Vermieter in die eigene Tasche. Eine Ungerechtigkeit sondergleichen!

MfG Giacumin Bass 7537 Müstair