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Am 9. Februar ein klares JA

Eine gewisse, bewusste oder unbewusste Diskriminierung von homo- oder bisexuell orientierten Mitmenschen ist keine neue Erscheinung und wird wohl leider auch zukünftig nicht ganz zu verhindern sein.
Seit Ende der 90er-Jahre zeigt sich jedoch ein deutlicher Trend von verbalen Aussagen hin zu körperlicher Gewalt. Was früher mehrheitlich als Spass oder nicht ganz ernst (obwohl unangebracht) gemeint war, artet heute sehr schnell in pure Gewaltanwendung aus.
Es zeigt sich, dass die zunehmende Diskriminierung insbesondere auf die hohe Migration aus Südosteuropa zurückzuführen ist (NZZ 13.01.20; So homophob ist die Schweiz). Sämtliche Integrationsbemühungen der letzten Jahrzehnte sind in dieser Hinsicht ins Leere gelaufen. Da Kulturen aufeinander prallen, die in ihren Entwicklungsstadien und Denkweisen nicht unterschiedlicher sein könnten, führt in der Schweiz kein Weg daran vorbei, diese Diskrepanzen auf rechtlichem Weg zu minimieren und sie unter Strafe zu stellen.
Auch wenn man mit dem heutigen Inhalt der Rassismus-Strafnorm und dessen rechtlicher Auslegung nicht in allen Punkten einverstanden sein mag, ist es aus genannten Gründen notwendig, diese zu ergänzen und am 9. Februar ein klares JA in die Urne zu legen. Ein JA zur Gleichberechtigung aller in die Schweiz lebenden Menschen hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung ist gleichzeitig ein NEIN zu, in gewissen Kulturkreisen vorherrschenden, völlig rückständigen Denkweisen aus dem frühen Mittelalter.

Alain Fischer
19.01.20 - 10:47 Uhr
Leserbrief
Ort:
Domat/Ems
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