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Frauenstreik - auch für Frauen mit Behinderung

Frauenstreik - auch für Frauen mit Behinderung

Der Frauenstreik vom 14. Juni 2019 gehört der Geschichte an. Ein Novum vorneweg: anders als 1991 wurden die Ansprachen in Gebärdensprache übersetzt und Frauen mit Behinderung waren auch in Chur präsent und sichtbar. Dies ist auch zwingend nötig, denn Frauen mit Behinderung werden nach wie vor mehrfach diskriminiert.
Seit 2014 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz in Kraft, doch spezifische Verbesserungen sind bis heute fast nirgends ein Thema. Obwohl es eigens einen Artikel 6 – Frauen mit Behinderungen gibt. Ein Beispiel ist die Invalidenversicherung. Hier zeigt sich der Unterschied bei den Renten genauso wie bei der Arbeitsmarktintegration. Männer erhalten deutlich mehr Eingliederungsmassnahmen zugesprochen als Frauen – und zwar jedes Jahr rund 350 Millionen mehr – obwohl deutlich mehr Frauen als Männer im Erwerbsalter mit Behinderungen leben. Da Frauen häufig in einem Niedriglohnbereich mit kleinen Arbeitspensen arbeiten, sind auch ihre Renten tief. Die ganzen Renten bekommen mehrheitlich Männer oder mit anderen Worten: je kleiner die Rente desto höher der Frauenanteil.
Werden Frauen mit Behinderung und einer IV-(Teil-) Rente Mutter, hat dies meist einschneidende Folgen für ihre finanzielle Existenz. Trotz inzwischen leicht verbesserter Methode der Invaliditätsbemessung verlieren viele Frauen aufgrund des Statuswechsels zur Mutter ihre Rente und werden häufig zusammen mit ihren Kindern in die Sozialhilfe abgedrängt, gesund sind sie damit aber nicht (schön wärs).
Daher fordern Frauen mit Behinderungen eine konsequente Revision des Invalidengesetzes und damit einhergehend der Beruflichen Vorsorge.
Wir fordern einen Aktionsplan mit Massnahmen und Projekten zu relevanten Lebensbereichen wie Bildung, Erwerbsarbeit, Gesundheit, Sozialversicherungen etc., damit Frauen mit Behinderung in ihrer Autonomie gestärkt werden. Und wir fordern, dass Frauen mit Behinderung in Forschungsvorhaben z.B. zu Gewaltbetroffenheit miteinbezogen sind. Gewaltprävention und Gesundheitsförderung muss auch für Mädchen und Frauen mit Behinderung zugänglich sein.
Frauen mit Behinderung stehen für ihre besonderen Bedürfnisse ein und kämpfen dafür, als gleichwertige Bürgerinnen der Gesellschaft respektiert zu werden. Nicht nur am 14. Juni 2019 sondern jeden Tag, damit wir in 28 Jahren nicht nochmals für die gleichen Themen auf die Strasse müssen.
Gisela Riegert, Sozialarbeiterin, hörbehindert, Masein

Gisela Riegert
16.06.19 - 22:46 Uhr
Leserbrief
Ort:
Masein
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