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Waffenrecht und EU Richtlinien

Seit 1999 hat die Schweiz ihr Waffenrecht wiederholt angepasst. Gegen die letzte beabsichtige Anpassung, wurde das Referendum erfolgreich ergriffen. Das Volk kann nun darüber abstimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung der Anpassung die mit der EU ausgehandelten Rahmenverträge gefährde. In letzter Zeit tut man aber so, als ob dies alleine von der Annahme dieser erneuten Anpassung des Waffenrechts abhängen würde. Da gibt es beispielsweise auch noch die Forderung der Aufhebung der flankierenden Massnahmen, die Personenfreizügigkeit, das Freihandelsabkommen und weitere Rahmenverträge. Die EU hat bereits in der Vergangenheit von der Schweiz die schnelle und bedingungslose Annahme von Vertragsbedingungen gefordert und dabei übersehen, dass die Schweiz derzeit noch über die Form der direkten Demokratie verfügt. Die Frage ist, wie lange noch? Auch in Schiesssportkreisen geht es längst nicht mehr allein um die kritische Hinterfragung einer Übernahme der automatisierten EU Waffenrecht Richtlinien in Teilschritten, es geht auch darum, sich der Frage zu stellen, in wieweit wir Schweizerinnen und Schweizer dazu bereit sind, unsere Staatsform der direkten Demokratie aufzugeben. Darum kann die Antwort darauf nur die Ablehnung einer erneuten Anpassung, also ein NEIN, sein.

Joh. Nik. Bleuler
16.04.19 - 20:28 Uhr
Leserbrief
Ort:
Masein
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