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Nein zum UNO-Migrationspakt, Ja zur Schweizer Verfassung

Am 10. Dezember 2018 sollte ursprünglich der UNO-Migrationspakt unterzeichnet werden. Der Pakt soll die Migration weltweit regeln und gilt als «Soft-Law», also eine Vereinbarung die grundsätzlich nicht verbindlich ist. In der Vereinbarung erscheint jedoch mehrmals das Wort «Verpflichtung». Die Schweiz lebt den Grundsatz «Verträge sind zu halten». So kann bereits jetzt gesagt werden, dass die Schweiz sich bemühen wird, den UNO-Migrationspakt wortgetreu umzusetzen. Allerdings verstösst dieser Pakt gegen unsere Bundesverfassung, insbesondere dem Ausschaffungsartikel sowie der Medienfreiheit. Die SVP war die erste Partei, die sich öffentlich gegen den Pakt stellte. Die Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative rückt näher. Wohl deshalb bekunden nun auch Gegner der SBI, dass der Pakt nicht optimal ist und dieser dem Parlament zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Es ist jedoch zu befürchten, dass dies lediglich eine Aktion gegen die Selbstbestimmungsinitiative ist. Fragt sich also, wie eine allfällige Abstimmung über den UNO-Migrationspakt im Parlament nach der SBI-Abstimmung ausfiele. Wir dürfen uns nicht Sand in die Augen streuen lassen. Der UNO-Pakt darf keinesfalls unterzeichnet werden. Deshalb müssen wir Ja zur Selbstbestimmungsinitiative sagen.

Marco Kalberer
19.11.18 - 23:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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