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Selbstbestimmung - Leserbriefe zusammengefasst

Selbstbestimmung – Leserbriefe zusammengefasst

Die Begründer der Initiative sind der Meinung, die Selbstbestimmung der Bürger im eigenen Land und die eigenen Rechtsvorgaben würden letztlich das Gegenteil von Manipulation, Fremdbestimmung und Unterdrückung sicherstellen. Schweizerische Demokratie bedeute Freiheit des Denkens und Handelns durch Entscheide der Volksmehrheit. Ein Entscheid der Volksmehrheit habe unbestritten zu bedeuten, genau das zu wollen und nicht tun zu müssen, was man nicht wolle. Denn, in der heutigen Zeit zeige die Erfahrung, hier und weltweit, dass der Raum für Hirngespinste umso luftiger werde, je weiter von der Basis entfernt die Entscheide fallen.

Ganz gegenteiliger Meinung sind die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative. Sie versuchen dem Volk zu erklären, warum es auf seine Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit verzichten solle. Es gibt deren viele und die erkennen die Zusammenhänge. Sie ahnen voraus nämlich, dass das Recht des Schweizer Stimmvolkes, eigenständig zu entscheiden, was zu tun und zu lassen sei, Tür und Tor zur Beschneidung der Rechte von Minderheiten öffne, unsere Demokratie zerschlage und weltweit Verwirrung und Rechtsunsicherheit schaffe. Verträge - in Unsummen - müssten gekündigt werden. Die Schweizerische Wirtschaft würde zusammenbrechen und alle Schweizer würden wieder zurück in die Zeit der Sammler und Jäger katapultiert. Darüber hinaus würden bei den Kühen keine Hörner mehr wachsen, so wie es in Urzeiten bei dem gemeinsamen Vorfahren aller heutigen Wiederkäuer und Hornträger, dem Archaeomeryx, der Fall war. Erneut eine desaströse Situation also würde eintreten, wie nach der EWR-Abstimmung 1992. Wegen all diesem Vorwissen folgen die Gegner entschlossen und ergeben der Behauptung, dass die Welt und deren Ordnung nur eine globalisierte und vereinheitlichte Richtung einschlagen könne. Der Souverän müsse deshalb - gemeint ist die Gesamtheit der Kuhschweizer - die Verantwortung für sein inneres Funktionieren der Verpflichtung und Rechtsprechung supranationalen Organisationen abtreten. Natürlich sei das alles nicht einfach zu verstehen, warum das so sei, weil eben sehr kompliziert. Aber man müsse ja letztlich - gemeint ist das gemeine Volk - die Welt nicht verstehen, man müsse sich nur darin zurechtfinden, das habe einst auch Albert Einstein schon festgestellt.

G. Regi, Chur

Guolf Regi
16.11.18 - 10:04 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Selbstbestimmung – Leserbriefe zusammengefasst; Südüstschweiz GR, 17.11.18
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Ich bin gegen die Selbstbestimmungs-Initiative. Warum? Das Bundesgericht kann sich irren. Deshalb ist es gut, wenn ein vom Bundesgericht Verurteilter noch in Strassburg Richtern seinen Fall zur Beurteilung vorlegen kann. In diesem Gericht hat es auch ein Schweizer Richter. Im Falle der Verjährung der Asbestfälle war die Klage in Strassburg erfolgreich, wie in einigen anderen Fällen auch.

Heinrich Frei hat nicht unrecht. Aber sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wo auch Vertreter abenteuerlicher Regierungen drin sitzen, göttlich?Auch der EGMR kann sich irren oder unverständliche Entscheide Fällen. Dafür gibt es ebenfalls Beispiele. Für die Beurteilung widersprüchlicher Entscheide (Bundesgericht-EGMR) wäre es angebracht und sinnvoll, neue Lösungswege zu suchen.